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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 1630/06
Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2433
Architekten und Ingenieure
Welches Honorar für Bauvoranfrage?
OLG München, Urteil vom 06.06.2006 - 13 U 1630/06
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IBR 2007, 257 | OLG München/BGH - Welches Honorar für Bauvoranfrage? |
3 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2007, 5416
Alle Sachgebiete
BGH, Beschluss vom 11.01.2007 - VII ZR 148/06
ohne amtlichen Leitsatz
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IBRRS 2007, 2433
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Welches Honorar für Bauvoranfrage?
OLG München, Urteil vom 06.06.2006 - 13 U 1630/06
1. Die Bauvoranfrage ist als isolierte Leistung von der HOAI nicht erfasst.
2. Werden als Grundlage für die Bauvoranfrage die Leistungsphasen 1 und 2 übertragen, kann dafür ein Grundleistungshonorar auch dann verlangt werden, wenn die Bauvoranfrage als Besondere Leistung bereits gesondert vergütet wurde.
3. Ein Architekt kann grundsätzlich nur das Honorar für die Leistungsphasen 1 und 2 verlangen, wenn sich die mangelnde Genehmigungsfähigkeit bereits bei der Voranfrage herausstellt.
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