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IBRRS 2008, 1527
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hemmung der Verjährung durch Aufrechnung

BGH, Urteil vom 10.04.2008 - VII ZR 58/07

1. Erklärt der Kläger im Prozess hilfsweise die Aufrechnung gegenüber einer Forderung des Beklagten, die dieser primär zur Aufrechnung gegen die Klageforderung gestellt hat, kann dies die Verjährung der Gegenforderung des Klägers hemmen.*)

2. Macht der Schuldner einer abgetretenen Forderung gegenüber dem Zessionar die Aufrechnung mit einer ihm gegen den Zedenten zustehenden Forderung prozessual geltend, tritt die Hemmung der Verjährung gegenüber dem Zedenten ein.*)