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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: GSB: Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Baugelds

2 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2012, 1091 LG Hannover - GSB: Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung des Baugelds

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0197
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
GSB: Wann beginnt die Verjährung?

OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2006 - 4 U 1017/05

1. Die für den Beginn der Verjährung für unerlaubte Handlungen gemäß § 852 BGB a.F. erforderliche Kenntnis vom Schadenshergang liegt nicht schon dann vor, wenn der Geschädigte von der Insolvenz seines Vertragspartners weiß und die Person des Ersatzpflichtigen kennt.

2. Auch die Kenntnis von der Verwendung des Baugelds ist erforderlich, wobei es dem Geschädigten nicht ohne weiteres zuzumuten ist, seine Wissenslücke durch Aktensichtung und -auswertung zu schließen.

3. Fördermittel sind Baugeld, wenn sie als Darlehen zur Verfügung gestellt werden, grundbuchrechtlich abgesichert sind und für die Herstellung einen Baus verwendet werden.

4. Verfügt der Baugeldempfänger über Eigenkapital, so hat er dies vorrangig einzusetzen.

5. Führt der Baugeldempfänger kein Baubuch ist bei einem modifizierten Baugelddarlehen davon auszugehen, dass der gesamte Darlehensbetrag in Höhe der grundpfandrechtlichen Sicherung Baugeld ist.

6. Die Bedienung eines Darlehens, insbesondere die Zinszahlung, stellt keine zweckentsprechende Baugeldverwendung dar.