Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: "Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe"

2 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1209 OLG Rostock/BGH - Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 1388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme - Ersatzvornahme - Vertragsstrafe

OLG Rostock, Urteil vom 30.04.2008 - 2 U 49/07

1. Die Abnahme ist für die Fälligkeit der Werklohnforderung entbehrlich, wenn der Auftraggeber mit Ersatzvornahmekosten aufrechnet.

2. Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Kosten der vom Auftraggeber durchgeführten Baureinigung anteilig trägt, ist unwirksam, weil sie das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers ausschließt.

3. Ein Vertragsstrafenversprechen kann hinfällig werden, wenn sich die Termine mehrfach ändern. Dann bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, aus der sich die Einbeziehung des Bauzeitenplans in die Vertragsstrafenvereinbarung ergibt.

4. Vor der Abnahme setzt im VOB/B-Vertrag die Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten den vorherigen Auftragsentzug voraus.

Dokument öffnen Volltext