Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 259/04
BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 9 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Dresden, Urteil vom 15.05.2013 - 1 U 1275/12
1. Übersteigt die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten dessen Verkehrswert wesentlich, ist der Anspruch des Geschädigten gegen die amtshaftungspflichtige Körperschaft auf Freistellung des Grundstücks von den Grundpfandrechten der Höhe nach auf den Verkehrswert des Grundstücks bei der letzten mündlichen Verhandlung begrenzt.
2. Auf den Verkehrswert übersteigende Aufwendungen kann sich die amtshaftungspflichtige Körperschaft dann nicht berufen, wenn ihr Haftpflichtversicherer die Aufwendungen zur Freistellung mit dem Grundpfandrechtsgläubiger ausgehandelt und geleistet hat.
VolltextBGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04
Zur Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache.*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten |
I. Haftung beider Vertragsparteien aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, § 10 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 |