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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 259/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1830; IMRRS 2006, 1134
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04

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8 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0443
Mit Beitrag
Sachenrechtsbereinigung, VermögensrechtSachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht
Bemessung des Anspruchs auf Befreiung von Grundpfandrechten?

OLG Dresden, Urteil vom 15.05.2013 - 1 U 1275/12

1. Übersteigt die Belastung eines Grundstücks mit Grundpfandrechten dessen Verkehrswert wesentlich, ist der Anspruch des Geschädigten gegen die amtshaftungspflichtige Körperschaft auf Freistellung des Grundstücks von den Grundpfandrechten der Höhe nach auf den Verkehrswert des Grundstücks bei der letzten mündlichen Verhandlung begrenzt.

2. Auf den Verkehrswert übersteigende Aufwendungen kann sich die amtshaftungspflichtige Körperschaft dann nicht berufen, wenn ihr Haftpflichtversicherer die Aufwendungen zur Freistellung mit dem Grundpfandrechtsgläubiger ausgehandelt und geleistet hat.

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IBRRS 2006, 1830; IMRRS 2006, 1134
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnraummietrecht - Verjährung: Vermieteranspruch auf Schadensersatz

BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 259/04

Zur Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten
I. Haftung beider Vertragsparteien aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, § 10 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1