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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 179/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

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4 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1451; IMRRS 2022, 1604; IVRRS 2022, 0574
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachwerkhaus baufällig: Eigentumsaufgabe schützt nicht vor Rückbauverfügung!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.05.2022 - 1 ME 31/22

1. Die Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen können gegenüber dem (ehemaligen) Eigentümer eines Grundstücks auch dann Anordnungen treffen, wenn dieser sein Eigentum aufgegeben hat.*)

2. § 56 Satz 4 NBauO ist auch dann anwendbar, wenn die Eigentumsaufgabe vor Inkrafttreten der Norm am 01.01.2019 erfolgte.*)




IBRRS 2010, 2749
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Das zumutbare Maß der Zustandshaftung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.03.2010 - 5 B 66/10

1. Zur Inanspruchnahme des früheren Eigentümers eines herrenlosen Grundstücks gemäß § 18 III OBG NRW zur Beseitigung von Gefahren, die erst nach Aufgabe des Grundstückseigentums entstanden sind.*)

2. Art. 14 I GG verlangt eine Begrenzung der Zustandshaftung des früheren Eigentümers auf das zumutbare Maß.*)

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IBRRS 2007, 2929; IMRRS 2007, 1145
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung als Zustandstörer auch nach Eigentumsaufgabe!

BGH, Urteil vom 30.03.2007 - V ZR 179/06

Der Eigentümer kann sich der Haftung als Zustandsstörer (§ 1004 Abs. 1 BGB) nicht durch Verzicht auf sein Eigentum entziehen.*)

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