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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 76/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 3169; IMRRS 2017, 1319
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über Bau einer Aufzuganlage kann widerrufen werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16

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3 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 3028
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Kann der Vertrag über den Bau eines Senkrechtlifts widerrufen werden?

BGH, Urteil vom 30.08.2018 - VII ZR 243/17

1. Ein Vertrag über die Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzugsanlage ist ein Werkvertrag.

2. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB a.F. (= § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) gilt jedenfalls regelmäßig nicht für Werkverträge nach § 631 BGB.*)




IBRRS 2019, 1536
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertrag wirksam widerrufen: Keine Vergütung!

LG Coburg, Urteil vom 09.08.2018 - 21 O 175/18

Ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Werkvertrag kann widerrufen werden.

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IBRRS 2018, 2376
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planervertrag ist kein Bauvertrag!

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2018 - 10 U 143/17

1. Ein Planervertrag stellt grundsätzlich auch dann keinen Vertrag über den Bau von neuen Gebäuden im Sinne des § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB (in der Fassung vom 13.06.2014 bis 31.12.2017) dar, wenn die Planerleistungen auf die Errichtung eines neuen Gebäudes gerichtet sind (vgl. OLG Köln, IBR 2017, 501).*)

2. Ein Widerruf im Sinne von § 355 BGB kann auch dann vorliegen, wenn ein Verbraucher gegenüber dem Unternehmer erklärt, dass er mit diesem keinen Vertrag abgeschlossen hat.*)

3. § 357 Abs. 8 BGB ist als europarechtlich geprägte Norm weit auszulegen und erfasst mit dem Begriff "Dienstleistungen" Werk- und Dienstleistungen jeder Art, deren Rückgewähr in Natur ausgeschlossen ist, also auch Architektenleistungen.*)

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IBRRS 2017, 3169; IMRRS 2017, 1319
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Vertrag über Bau einer Aufzuganlage kann widerrufen werden!

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 6 U 76/16

1. Der Ausschlusstatbestand des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014) setzt nicht voraus, dass der Unternehmer mit der Anfertigung der Ware bereits begonnen hat.*)

2. Werkverträge fallen nicht unter den sachlichen Anwendungsbereich des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB (i.d.F.v. 13.06.2014).*)

3. Der Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer an ein bestehendes Haus angepassten Aufzuganlage ist auch dann ein Werkvertrag, wenn der Anschluss bauseits erfolgt.*)

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