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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 U 2619/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 2933; IMRRS 2014, 1544
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
GEMA: Auch bei WEG mit 343 Einheiten liegt keine öffentliche Wiedergabe vor!

OLG München, Urteil vom 11.09.2014 - 6 U 2619/13

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 3106; IMRRS 2015, 1403
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum

BGH, Urteil vom 17.09.2015 - I ZR 228/14




IBRRS 2014, 2933; IMRRS 2014, 1544
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und TeileigentumWohnungseigentum und Teileigentum
GEMA: Auch bei WEG mit 343 Einheiten liegt keine öffentliche Wiedergabe vor!

OLG München, Urteil vom 11.09.2014 - 6 U 2619/13

Werden Hörfunk- und Fernsehsendungen nach Empfang der Satellitensignale von der Kopfstation der Gemeinschaftsantenne mit Hilfe des Kabelnetzes leitungsgebunden an die angeschlossenen Empfangsgeräte der Mitglieder einer WEG gesendet, handelt es sich nicht um eine zustimmungspflichtige öffentliche Wiedergabe, denn sie beschränkt sich auf die Versorgung der zu der Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Wohneinheiten. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine WEG mit 343 Wohnungseigentümern handelt.

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IBRRS 2013, 3180; IMRRS 2013, 1655
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trotz 343 Wohnungen keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung

LG München I, Urteil vom 20.02.2013 - 21 O 16054/12

Leitet eine Wohnungseigentümergemeinschaft mittels einer Gemeinschaftsantenne aufgefangene Rundfunkprogramme über ein Kabelnetz nur an die einzelnen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft weiter, stellt dies unabhängig von der Anzahl der Wohnungen (hier: 343) keine lizenzpflichtige Kabelweitersendung im Sinne der §§ 20, 20b UrhG dar, wenn sich die Wohnungen in einem einheitlichen Gebäude befinden und die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sozial miteinander verbunden sind.

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