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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 TG 2870/06


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IBRRS 2007, 2150
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist Betrieb des Beherbergungsgewerbes "klein"?

VGH Hessen, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 TG 2870/06

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IBR 2007, 281 VGH Hessen - "Kleiner" Beherbergungsbetrieb im reinen Wohngebiet?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 2150
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wann ist Betrieb des Beherbergungsgewerbes "klein"?

VGH Hessen, Beschluss vom 24.01.2007 - 4 TG 2870/06

Zur Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes klein ist und damit in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann, ist zunächst auf die sich aus den konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans ergebende spezifische Situation des Baugebietes abzustellen. Der Begriff des kleinen Betriebes im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ist nämlich objektiv baugebietstypisch und bezogen auf das konkrete Baugebiet auszulegen. Dabei ist die Anzahl der Betten eine wichtige, aber nicht allein entscheidende Messgröße. Maßgebend sind die Auswirkungen der gesamten Einrichtung auf das Baugebiet. Dementsprechend ist insgesamt auf die Erscheingungsform, die Betriebsform und auch die Art und Weise der Betriebsführung abzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei dem Betrieb nicht die bloße Übernachtungsmöglichkeit im Vordergrund steht, sondern sein Raumangebot eine Vielzahl von Aktivitäten oder Behandlungsmöglichkeiten im Wellness-Bereich eröffnet.*)

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1 Abschnitt im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

1. Die Ausnahmen nach Nr. 1 (BauNVO § 3 Rn. 16-21)


1 Abschnitt im "König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung" gefunden

2. Kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Abs. 3 Nr. 1) (BauNVO § 3 Rn. 41-42)