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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 24 U 45/11


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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0311; IMRRS 2015, 0176
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht: Verjährung des Gegenanspruchs wird nicht gehemmt!

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 309/12

1. Ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit zwischen Gläubiger und Schuldner, dessen Ausgang Rückschlüsse auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines (noch nicht rechtshängigen) Anspruchs gegen den Schuldner erlaubt, steht nicht der Annahme entgegen, der Gläubiger habe bereits Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen.*)

2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts im Prozess führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung des Gegenanspruchs.*)

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IBRRS 2013, 0180; IMRRS 2013, 0130
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Keine Rückgabe von MaBV-Sicherheit: Avalprovision als Schadenersatz?

OLG Hamm, Urteil vom 06.11.2012 - 24 U 45/11

1. Zum Anspruch auf Ersatz von Avalprovisionen als Verzögerungsschaden bei Nichtrückgabe einer Bürgschaft nach der MaBV.*)

2. Zur Wirksamkeit der Regelung der Bürgschaftsdauer, wonach die Bürgschaft bereits bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV ohne Rücksicht auf etwaige Mängelansprüche zurückzugeben ist, in Vorauszahlungsfällen.*)

3. Zur Frage, ob im Fall der Nichtigkeit der vertraglichen Regelung zur Bürgschaftsdauer § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV als Ersatzregelung Anwendung findet oder die allgemeinen Vorschriften zur Bürgschaftsdauer gelten, wonach die Bürgschaft herauszugeben ist, sobald feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann.*)

4. Die Frage, wann feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, ist im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitenleistung nach der MaBV, Nachteile aus der Vorauszahlung zu kompensieren und den Erwerber bei nicht vollständiger oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung nicht schlechter zu stellen als bei nicht erbrachter Vorauszahlung, im Zeitpunkt des Herausgabeverlangens im Wege einer ex ante-Betrachtung zu beantworten. Sofern zu diesem Zeitpunkt Ansprüche im Raume stehen, die im Bestehensfall durch die Bürgschaft gesichert wären, kann dies einem fälligen Herausgabeanspruch entgegenstehen. Eine spätere rechtskräftige Abweisung der Klage des Erwerbers ist für die Beurteilung ohne Belang.*)

5. Zweifel bei der Feststellung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 3 MaBV gehen im Hinblick auf Anlass und Zweck der Sicherheitsleistung ebenfalls zulasten des Sicherungsgebers.*)

6. Zur Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Verzögerungsschaden.*)

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IBRRS 2012, 0628; IMRRS 2012, 0459
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Leasingrecht - Beweislastverteilung nach Überlassung des Leasingobjekts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.10.2011 - 24 U 45/11

1. Nach Überlassung des Leasingobjekts trägt der Leasingnehmer die Beweislast dafür, dass das Leasingobjekt ein anderes als das geschuldete oder mangelhaft ist, wenn er die ihm überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat.*)

2. Der Leasinggeber hat sich auf seinen Kündigungsschaden ersparte Vertragskosten anrechnen zu lassen, die im Allgemeinen auf 10,00 € pro Monat zu schätzen sind.*)

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