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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 C 10758/99

3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2000, 561 OVG Rheinland-Pfalz - Veränderungssperre gerechtfertigt?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0030
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Veränderungssperre ohne konkrete Planung!

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.12.2011 - 1 C 11407/10

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich. Hiernach setzt ihre Zulässigkeit eine hinreichend konkrete Planung zum Zeitpunkt ihres Erlasses voraus. Diese Planung muss naturgemäß nicht bereits in ihren Einzelheiten vorliegen, jedoch einen Stand erreicht haben, der ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.

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IBRRS 2010, 0764
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Baugenehmigung für "Plus-Markt" in Diez

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.01.2010 - 1 A 10779/09

Die für den Bereich der "Oberen Limburger Straße" in Diez erlassene Veränderungssperre steht der baurechtlichen Genehmigung eines Lebensmittelmarktes entgegen. Sie dient dazu, die zukünftige Bebauungsplanung zu sichern. Danach soll die Errichtung von Einzelhandelsbetrieben im fraglichen Gebiet ausgeschlossen werden, um die Chance für die Ansiedlung solcher Märkte in der Innenstadt zu erhalten. Damit handelt es sich bei dem in Aussicht genommenen Bebauungsplan nicht um eine unzulässige Negativplanung ("Verhinderungsplanung"). Denn die Stadt Diez strebt mit der Einschränkung der Nutzung des Plangebiets das positive Ziel an, die Innenstadtstrukturen zu entwickeln und zu stärken. (Pressemitteilung des Gerichts)

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