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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 77/93


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0396; IMRRS 2000, 0144
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93

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11 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 1995, 136 BGH - Müssen auch bei Gewerbemietverträgen Kautionen verzinst werden?

1 Aufsatz gefunden
Befristeter Gewerberaummietvertrag mit Verlängerungsklausel: Bis wann ist Ablehnung bei fehlender Fristvereinbarung zu erklären?
(Ulrich C. Mettler)
Dokument öffnen IMR 2012, 265

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 3047; IMRRS 2020, 1245
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Baulärm und Erschütterungen doch ein Mietmangel?

KG, Urteil vom 17.09.2020 - 8 U 1006/20

Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle können im Hinblick auf den mietvertraglich vereinbarten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf Abwehr- oder Entschädigungsansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt (Abgrenzung zum Urteil des BGH, IMR 2020, 274).*)

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IBRRS 2012, 2304; IMRRS 2012, 1686
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fehlende Klausel zur Kündigungsfrist: Ergänzende Vertragsauslegung?

LG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2012 - 25 O 328/11

Die ergänzende Vertragsauslegung hat sich nicht nur an dem hypothetischen Parteiwillen, sondern auch an dem objektiven Maßstab von Treu und Glauben zu orientieren und muss zu einer die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigenden Regelung führen. Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für den hypothetischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus.

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IBRRS 2007, 4743; IMRRS 2007, 2331
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung für Rückzahlung der vom Mieter geleisteten Sicherheit

KG, Urteil vom 20.09.2007 - 8 U 190/06

Ist der Grundstückserwerber nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform in das Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden, haftet er für die Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Sicherheit jedenfalls dann, wenn der notarielle Grundstückskaufvertrag vor der Verkündung des Gesetzes am 19.6.2001, aber nach der entsprechenden Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag am 29.3.2001 abgeschlossen worden ist.*)

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IBRRS 2006, 3011; IMRRS 2006, 2118
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 121/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2000, 0396; IMRRS 2000, 0144
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 21.09.1994 - XII ZR 77/93

Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält Fortführung von BGHZ 84, 345.

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