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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 193/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1377; IMRRS 2006, 0838
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04


24 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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3 Beiträge gefunden
IMR 2008, 1038 OLG Hamm - Verjährung von Rückforderungsansprüchen gegenüber dem Darlehensgeber
IMR 2006, 1036 BGH - Keine Rückgewähr der Einlage bei Widerruf einer Gesellschaftsbeteiligung nach Haustürwiderrufsgesetz!
IMR 2006, 28 BGH - Widerruflichkeit des Darlehensvertrages bei kreditfinanzierter Fondsbeteiligung?

19 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 2689; IMRRS 2009, 1463
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Immobilienfonds - Wirksamkeit eines Darlehensvertrag - Wissensvorsprung der Bank

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2009 - 9 U 12/06

1. Zur Frage, ob der Anleger Darlehensnehmer eines Darlehens geworden ist, das die Fondsgesellschaft aufgenommen hat, der er beigetreten ist.*)

2. Zur Auslegung einer in einem Zeichnungsschein enthaltenen Vollmacht.*)

3. Zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Vorliegen eines Wissensvorsprungs (hier: Überschuldung der Mietgarantin; Innenprovisionen; Nichterreichbarkeit der Mieteinnahmen).*)

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IBRRS 2008, 3006; IMRRS 2008, 1722
Mit Beitrag
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Anforderungen an Widerrufsbelehrung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2008 - 9 U 24/07

1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht.*)

2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen).*)

3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung).*)

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IBRRS 2008, 2402; IMRRS 2008, 1418
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Haftung des Anlegers als Gesellschafter von Immobilienfond?

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2008 - 9 U 93/06

1. Zur Haftung des Anlegers als Gesellschafter eines Immobilienfonds (GbR), dem er zu Steuersparzwecken beigetreten ist.*)

2. Zur Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein gegebenen Vollmacht, die einen Dritten zur Abgabe der Beitrittserklärung für den Anleger bevollmächtigt.*)

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IBRRS 2008, 0222; IMRRS 2008, 0138
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Kreditrecht - Anforderung an ein Anerkenntnis

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.12.2007 - 3 U 140/06

1. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird die nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB nichtige Vollmacht in Anlehnung an die Vorschriften der §§ 171 ff BGB geheilt, wenn die Vollmacht bei Abschluss des Vertrages – nicht erst später – vorliegt.

2. Zur Würdigung von Zeugenaussagen (§ 286 ZPO).

3. Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch Verzögerungen, die der Antragende kannte oder kennen musste.

4. Ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 607 Abs. 1 BGB a.F. ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung erst zu bejahen, wenn der Darlehensgegenstand aus dem Vermögen des Darlehensgebers ausgeschieden und dem Vermögen des Darlehensnehmers in der vereinbarten Form endgültig zugeführt wurde.

5. Zur Hemmung eines Verbraucherkredits nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB.

6. Für ein Anerkenntnis, das die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnen lässt, genügt ein rein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt.

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IBRRS 2008, 1059; IMRRS 2008, 0751
Mit Beitrag
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Verjährung von Rückforderungsansprüchen ggü. Darlehensgeber

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2007 - 31 U 8/07

Die Verjährung der dem Darlehensnehmer zustehenden Rückforderungsansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB hinsichtlich überzahlter Zinsen und des bei Abschluss des Darlehensvertrags berechneten Disagios verjährt in drei Jahren ab Kenntnis des Darlehensnehmers von den seinen Anspruch begründenden Umständen. Kenntnis liegt nicht schon dann vor, wenn der Darlehensnehmer bei Vertragsunterzeichnung erkennen kann, ob und inwieweit ihm der Gesamtbetrag der geschuldeten Leistungen dargelegt worden ist.

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IBRRS 2007, 4623; IMRRS 2007, 2238
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Darlehen nichtig wegen fehlender Nettokreditbetragsangabe?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2007 - 12 U 1576/05

1. Keine Nichtigkeit des Darlehensvertrages bei fehlender Angabe des Nettokreditbetrages, wenn die Auszahlung des Darlehens bestimmungsgemäß an einen Dritten erfolgt ist (im Anschluss an BGH XI ZR 193/04).*)

2. Beteiligung an einem Immobilienfonds und Darlehensvertrag als verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB.*)

3. Einwendungen des Darlehensnehmers gegen den Rückzahlung verlangenden Darlehensgeber auf Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsabschluss; Verjährung der Gegenansprüche des Darlehensnehmers.*)

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IBRRS 2007, 3244; IMRRS 2007, 1347
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Widerrufsbelehrung mit inhaltsgleichem Zusatz ordnungsgemäß?

BGH, Urteil vom 24.04.2007 - XI ZR 191/06

Der Zusatz in einer Widerrufsbelehrung, dass im Falle des Widerrufs einer Darlehensvertragserklärung auch der Beitritt in eine Fondsgesellschaft nicht wirksam zustande kommt, ist keine unzulässige andere Erklärung i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F. (Aufgabe von BGH WM 2004, 1527, 1528).*)

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IBRRS 2007, 0213; IMRRS 2007, 0123
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Bewusste Nichtausübung des Widerrufsrechts

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007 - 3 U 228/05

1. Die nach § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 b VerbrKrG erforderliche Gesamtbetragsangabe ist nicht nur unvollständig, sondern fehlt, wenn bei Kreditverträgen mit einer längeren Laufzeit als der zunächst vereinbarten Zinsbindungsfrist der Vertrag nur den für die Zeit der Zinsfestschreibung zu erbringenden Teiletrag ausweist.

2. Ein Verbraucher, der bei einem Anlagegeschäft ein Widerrufsrecht trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausübt, tut dies regelmäßig bewusst. Hierbei bezieht er normalerweise auch die wirtschaftlich damit eng verbundene Finanzierungsentscheidung in seine Überlegungen mit ein (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2006 – XI ZR 114/05).

3. Der Gebührenstreitwert einer negativen Feststellungsklage über ein Darlehn ist nach dem vollen Wert der noch offenen Darlehensvaluta zu bemessen. Die nach dem Darlehensvertrag zu zahlenden Zinsen erhöhen den Streitwert der negativen Feststellungsklage nicht.

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IBRRS 2007, 0600; IMRRS 2007, 0343
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Haftung der Bank bei kreditfinanzierter Immobilienanlage

BGH, Urteil vom 21.11.2006 - XI ZR 347/05

1. Nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache hat das Berufungsgericht gemäß § 563 Abs. 2 ZPO die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegen hat, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Die Bindung an das zurückweisende Revisionsurteil besteht auch bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts.*)

2. Die im Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f. Tz. 50 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) aufgestellten Grundsätze über einen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank wegen eines Wissensvorsprungs gelten auch bei einem verbundenen Geschäft, wenn die außerhalb des Verbunds stehenden Fondsinitiatoren oder Gründungsgesellschafter die arglistige Täuschung begangen haben und die Klägerin mit ihnen in institutionalisierter Art und Weise zusammengewirkt hat.*)

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IBRRS 2007, 0498; IMRRS 2007, 0287
Mit Beitrag
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Schutzzweck der Widerrufsbelehrung

BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 242/05

Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2086, 2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.*)

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2 Nachrichten gefunden
BGH: Änderung der Rechtsprechung bei geschlossenen Immobilienfonds
(28.04.2006) Anleger, die zur Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ein Darlehen aufgenommen haben, müssen sich auf eine geänderte Rechtsprechung einstellen. Mit den Urteilen vom 26. April 2006 (XI ZR 193/04, 219/04, 29/05 und 106/05) hat der Bundesgerichtshof einige Rechtsfragen, zu denen der II. und der XI. Zivilsenat unterschiedliche Auffassungen vertraten, zwar endgültig geklärt. Die zuletzt sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung des II. Zivilsenats wurde aber nur teilweise beibehalten.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des BGH in Fällen kreditfinanzierten Erwerbs von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds beigelegt
(27.04.2006) Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über verschiedene Klagen zu entscheiden, in denen es um kreditfinanzierte Beteiligungen von Verbrauchern an geschlossenen Immobilienfonds ging. Die Fonds waren in der Rechtsform von Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet worden. Geschäftsgegenstand war die Errichtung und Vermietung von Gebäuden. Die Anleger waren jeweils von Vermittlern geworben worden, sich zu Steuersparzwecken an den Fonds zu beteiligen. Der Beitritt sollte über Bankkredite finanziert werden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04