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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 63/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0179
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

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5 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 3223; IMRRS 2014, 1700
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatrechtlich geregelt werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2014 - V ZR 305/13

Die Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb von Telekommunikationslinien kann privatautonom geregelt werden. Ein dabei formularmäßig vereinbartes Nutzungsentgelt unterliegt als Preishauptabrede weder der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB noch einer gerichtlichen Angemessenheitsprüfung.*)

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IBRRS 2000, 0179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

Inhaltskontrolle von Preisabreden

Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Umlagen ( Rn. 778-781)


1 Abschnitt im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. § 307 Abs. 3 BGB ( Rn. 29-36)