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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 33/94


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0514
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.09.1996 - X ZR 33/94

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2003, 3077; IMRRS 2003, 1375
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Werkleistung fällig? (hier: Immobiliensanierung)

BGH, Urteil vom 21.10.2003 - X ZR 218/01

Streiten die Parteien, ob die Schuld fällig ist, nachdem der Gläubiger die Leistung verlangt hat, ist es Sache des Schuldners darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, daß aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Festlegung oder der Umstände des Falls erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zu leisten ist. Dies trifft auch bei Streit zu, wann im konkreten Fall die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen und deshalb Fälligkeit eingetreten ist.*)

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IBRRS 2000, 0514
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.09.1996 - X ZR 33/94

1. Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 326 Abs. 1 BGB kann bei fehlender Abnahme neben den werkvertraglichen Ansprüchen aus §§ 634 ff. BGB verlangt werden.

2. Ansprüche aus § 326 Abs. 1 BGB werden von der werkvertraglichen Verjährungsregelung des § 638 Abs. 1 BGB nicht erfaßt.

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2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

bb) Mängelrechte vor und nach Abnahme ( Rn. 469-471)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

5. Rechtsfolgen der Abnahme (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 287-292)