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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZB 10/01


Bester Treffer:
IBRRS 2001, 0084; VPRRS 2001, 0004
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01


11 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 2945; IMRRS 2006, 2057
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BayObLG, Beschluss vom 29.08.2001 - 2Z BR 102/01

Die aus Vergeßlichkeit unterbliebene Protokollierung eines Antrags stellt keinen richterlichen Ablehnungsgrund dar*)

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IBRRS 2001, 0084; VPRRS 2001, 0004
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Vergabe

BGH, Beschluss vom 12.06.2001 - X ZB 10/01

1. Zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Vergabekammer des Landes Thüringen ist nicht erforderlich, daß diese auch vom ehrenamtlichen Beisitzer unterschrieben werden, der an der Entscheidung mitgewirkt hat.

2. Betraut ein öffentlicher Auftraggeber eine GmbH mit Dienstleistungen, kommt es nicht zu einem öffentlichen Auftrag i.S. von § 99 Abs. 1 GWB, wenn der öffentliche Auftraggeber alleiniger Anteilseigner des Beauftragten ist, er über diesen eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübt und der Beauftragte seine Tätigkeit im wesentlichen für diesen öffentlichen Auftraggeber verrichtet.




IBRRS 2003, 0487; VPRRS 2003, 0119
VergabeVergabe
Unterschriftserfordernis zur Wirksamkeit Vergabekammerbeschluss

OLG Jena, Beschluss vom 28.02.2001 - 6 Verg 8/00

Die Unterschrift des ehrenamtlichen Beisitzes ist nicht Voraussetzung eines wirksamen Vergabekammerbeschlusses. Wegen der Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf wird das Verfahren dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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4 Abschnitte im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

III. Sonderfall: Ablehnungsfiktion (Abs. 2) (GWB § 171 Rn. 16-18)