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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 78/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 0839; IMRRS 2006, 0514
GewerberaummieteGewerberaummiete
Abrechnung Betriebskosten und Einsichtnahme in Abrechnungsbelege

BGH, Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05


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9 Beiträge gefunden
IMR 2020, 1039 LG Berlin - Schweigen ist keine Verweigerung der Belegeinsicht
IMR 2017, 399 AG Zossen - Winterdienstkosten können auf Mieter umgelegt werden
IMR 2014, 196 LG Berlin - Betriebskosten: Mieter darf Einzelverbrauchsdaten einsehen!
IMR 2012, 1068 AG Dortmund - Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Übersendung von Belegkopien?
IMR 2012, 373 KG - Einsicht in Abrechnungsunterlagen: Anspruch auf Kopien?
IMR 2007, 1076 LG Berlin - Keine Erklärungspflicht des Vermieters bei Einsicht des Mieters in Abrechnungsunterlagen!
IMR 2007, 12 OLG Düsseldorf - Beanstandung von Nebenkostenabrechnungen
IMR 2006, 51 BGH - Betriebskostenaufteilung nach Wohn- und Gewerberaum nur in Ausnahmefällen!
IMR 2006, 2 BGH - Mietnebenkostenabrechnung: Grundsätzlich kein Anspruch auf Kopien der Belege!

1 Aufsatz gefunden
Die Pflicht des Mieters zur Belegeinsicht als vorbereitende Prozesshandlung
(Michael Gerhards)
Dokument öffnen IMR 2013, 129

62 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2747; IMRRS 2023, 1262; IVRRS 2023, 0483
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kann Mieter Nebenkosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen?

BFH, Urteil vom 22.02.2023 - VI R 24/20

1. Mieter können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.*)

2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016 (BStBl. I 2016, 1213), die die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG enthält, reicht vorbehaltlich sich aufdrängender Zweifel an deren Richtigkeit für die Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG regelmäßig aus.*)

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IBRRS 2022, 0188; IMRRS 2022, 0100
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Belegeinsichtsrecht des Mieters: Vorzulegen sind regelmäßig die Originalbelege

BGH, Urteil vom 15.12.2021 - VIII ZR 66/20

1. Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.*)

2. In Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet. Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.*)

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IBRRS 2022, 0803; IMRRS 2022, 0290
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Belegeinsicht verweigert: Übersicht der Rechte des Mieters

BGH, Beschluss vom 26.10.2021 - VIII ZR 150/20

1. Mieter können in einem laufenden Mietverhältnis die Rückzahlung der auf die vereinbarten Nebenkosten geleisteten Abschlagszahlungen nicht verlangen, wenn der Vermieter die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu Unrecht verweigert.

2. Die Mieter sind insoweit auch bei einer formell wirksamen Betriebskostenabrechnung durch ein aus § 242 BGB folgendes (temporäres) Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich der laufenden Nebenkostenvorauszahlungen geschützt, solange ihnen eine berechtigterweise begehrte Belegeinsicht nicht gewährt worden ist.

3. Überdies können Mieter ihren Anspruch auf Vorlage der Belege einklagen, sofern der Vermieter die Belegeinsicht zu Unrecht verweigert.

4. Die vorgenannten Grundsätze über das Belegeinsichtsrecht gelten auch für preisgebundenen und öffentlich geförderten Wohnraum.

5. Die beschriebenen Grundsätze gelten auch für die Rückforderung vom Mieter entrichteter Nachzahlungen auf die Betriebskosten.

6. In einem laufenden Mietverhältnis kann der Mieter nicht die Rückerstattung von Abschlagszahlungen auf die vereinbarten Betriebskosten verlangen, wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht rechtzeitig abrechnet. Dies gilt erst Recht, wenn der Vermieter Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu Unrecht verweigert.




IBRRS 2021, 1693; IMRRS 2021, 0605
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wie ist das Einsichtsrecht in die Abrechnungsbelege umzusetzen?

AG Wuppertal, Urteil vom 02.12.2020 - 97 C 154/20

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung trifft den Vermieter.

2. Bezogen auf die Kostenposition Sperrmüll bedeutet dies, dass der Vermieter auch darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen hat, dass die Sperrmüllkosten bei der Beseitigung von Müll auf Gemeinschaftsflächen entstanden sind.

3. Der Mieter hat das Recht auf Einsicht in die Belege zwecks Überprüfung der Abrechnung. Diese Einsicht ist vom Mieter grundsätzlich am Wohnsitz des Vermieters zu nehmen. Liegt dabei der Wohnsitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung, ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen.

4. Der Vermieter muss einen Termin während der üblichen Bürostunden vorschlagen.

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IBRRS 2021, 0231; IMRRS 2021, 0101
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskostenabrechnung ist keine Mahnung

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 10.11.2020 - 316 C 284/19

1. Mahnungen werden nicht wirksam, bevor sie dem gesetzlichen Vertreter zugehen. Eine einem Geschäftsunfähigen gegenüber abgegebene Erklärung geht dem gesetzlichen Vertreter nur zu, wenn sie entweder an diesen gerichtet oder für ihn bestimmt und in seinen Bereich gelangt ist.

2. Die erstmalige Zusendung einer Rechnung - selbst mit Angabe eines Zahlungsziels - ist keine Mahnung. Um nichts anderes als eine Rechnung handelt es sich bei der Übersendung einer Betriebskostenabrechnung mit der Aufforderung, die Nachzahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Ausgleich bringen zu lassen.

3. Der Geschäftsführer kann auch im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag für seinen Zeitaufwand immer Aufwendungsersatz (Entschädigung für den Zeitverlust) verlangen. Dieser orientiert sich an den Höchstsätzen der Zeugenentschädigung des JVEG.

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IBRRS 2021, 2284; IMRRS 2021, 0837
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Anforderungen an Betriebskostenabrechnung und an Einwendungen gegen sie

AG Iserlohn, Urteil vom 13.10.2020 - 41 C 127/19

1. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung muss die Abrechnung eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und die Vorauszahlungen des Mieters enthalten und muss gedanklich und rechnerisch verständlich sein.

2. Der Mieter ist verpflichtet, konkrete Beanstandungen gegen die Abrechnung vorzubringen. Ein pauschales Bestreiten genügt nicht.

3. Auch das einfache Bestreiten der Wohnflächen ist nicht ausreichend.

4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien, es ist ihm vielmehr zumutbar, die Belege während der üblichen Bürozeiten im Büro des Vermieters einzusehen.

5. Im Mietvertrag kann die Umlage von "Wasser" nach Personen vereinbart werden.

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IBRRS 2020, 3670; IMRRS 2020, 1492
WohnraummieteWohnraummiete
Ordnungsmäßigkeit der Betriebskostenabrechnung?

AG Leipzig, Urteil vom 14.04.2020 - 168 C 7340/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 0419; IMRRS 2020, 0150
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WohnraummieteWohnraummiete
Schweigen ist keine Verweigerung der Belegeinsicht

LG Berlin, Urteil vom 14.06.2019 - 63 S 255/18

1. Der Mieter hat, wenn der Vermieter seinen Sitz in einem anderen Ort hat, ein Einsichtsrecht am Ort der Mietsache.

2. Wenn eine Vereinbarung eines Einsichtstermins nicht zu Stande kommt, obliegt es dem Mieter, nach einer entsprechenden Ankündigung beim Vermieter zu üblichen Geschäftszeiten zu erscheinen.

3. Nur wenn dann die Unterlagen nicht am Geschäftssitz vorgelegt werden, kann eine Verweigerung der dem Vermieter obliegenden Gewährung einer Einsicht in die Abrechnungsunterlagen angenommen werden.

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IBRRS 2019, 2438; IMRRS 2019, 0909
WohnraummieteWohnraummiete
Warmwasserversorgung: Kürzungsrecht bei unterbliebener Messung?

LG Itzehoe, Urteil vom 22.03.2019 - 9 S 26/18

Zum Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 HeizkostenV bei unterbliebener Messung der auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge nach § 9 Abs. 2 S. 1 HeizkostenV nach dem 21.12.2013 und zur Berechnung der Kürzung. *)

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IBRRS 2019, 3846; IMRRS 2019, 1397
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ist die Verurteilung zur Zahlung der Grundbesitzabgaben begründet?

OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2019 - 30 U 78/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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10 Nachrichten gefunden
Betriebskosten: Belegeinsicht durch die Mieter
(01.03.2017) Erhält der Mieter die jährliche Betriebskostenabrechnung des Vermieters, hat er das Recht, diese Abrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Hier kann es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein notwendig werden, dass der Mieter die Rechnungen, Bescheide und Belege im Original prüft, die der Vermieterabrechnung zugrunde liegen.
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312.000 Mietrechtsverfahren jährlich – 20 Prozent aller Zivilprozesse
Zudem die wichtigsten BGH-Entscheidungen

(31.05.2007) 20,6 Prozent aller Zivilprozesse betreffen eine Mietrechtsstreitigkeit. Rund 312.000 Verfahren in Wohnraummietsachen wurden im Jahr 2005 abgeschlossen, 299.133 bei den Amtsgerichten und 13.336 bei den Landgerichten als Berufungsinstanz. Im Anschluss noch die wichtigsten Urteile des Bundesgerichtshofs.
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Streitthema Nummer 1: Die zweite Miete
Mieterbund-Broschüre mit aktuellen Urteilen

(08.01.2007) Rund 41 Milliarden Euro müssen jährlich für die Nebenkosten des Wohnens gezahlt werden. Diese so genannte „zweite Miete“ steigt von Jahr zu Jahr weiter an und löst immer öfter Streit und Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern aus. Überprüfungen der Abrechnungen haben ergeben, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft und falsch ist. Auch deshalb dreht sich zwischenzeitlich jede dritte Rechtsberatung der 330 örtlichen DMB-Mietervereine um Betriebskosten.
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BGH: Mieter muss für fehlerhafte Beratung des Mieterschutzvereins einstehen
(26.10.2006) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis ordentlich kündigen kann, wenn der Mieter unberechtigt Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als zwei Monatsmieten einbehalten hat und dies auf dem Verschulden eines Mieterschutzvereins beruht, der den Mieter insoweit fahrlässig falsch beraten hat.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2007, 1 Dokument öffnen BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

DMB: Rechtsberater sind Erfüllungsgehilfen - Fehler werden Mieter zugerechnet
Mieterbund kritisiert Begründung des Bundesgerichtshofs

(26.10.2006) „Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 102/06) hat heute (25.10.2006) nachvollziehbar geurteilt, dass Rechtsberater Erfüllungsgehilfen (Paragraph 278 Bürgerliches Gesetzbuch) des Beratenen sind. Das bedeutet, Fehler des Rechtsberaters – ob Anwalt, Mieterschutzverein oder kommunale Beratung – werden dem Ratsuchenden wie eigene Fehler zugerechnet“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

IVD: Realistische Kalkulation der Betriebskosten zahlt sich aus
(19.04.2006) Schuld sind der kalte und lange Winter und die durch den extrem stark gestiegenen Ölpreis besonders hohen Heizkosten: Die Betriebskostenabrechnungen für viele Mietwohnungen fallen in diesem Jahr unerwartet hoch aus, viele Vermieter müssen Nachzahlungsforderungen an ihre Mieter stellen. „Die Mieter sind verpflichtet, diese Nachzahlungen zu leisten – vorausgesetzt, der Vermieter erstellt die Abrechung fristgemäß – spätestens 12 Monate nach Ablauf der mietvertraglich festgelegten Abrechnungsperiode muss diese beim Mieter sein“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes Deutschland (IVD).
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Haus & Grund: Betriebskostenabrechnungen bleiben transparent
Eigentümerschutz-Gemeinschaft empfiehlt, Mietern Rechnungskopien zu überlassen

(10.03.2006) Nach Einschätzung von Haus & Grund werden Betriebskostenabrechnungen für preisfreie Mietwohnungen auch künftig mit Rechnungs-Kopien belegt werden. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft in Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VIII ZR 78/05) vom 8. März hin, der einen Anspruch des Mieters auf diese Fotokopien verneinte und auf die Akteneinsicht beim Vermieter verwies.
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IVD: Aktuelles BGH-Urteil erleichtert Abrechnungspraxis
(13.10.2006) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil die Abrechnungspraxis für Betriebskosten weiter erleichtert (Az. VIII ZR 78/05). Die Richter entschieden, dass Mieter von nicht preisgebundenem Wohnraum nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Fotokopien der Abrechnungsbelege gegenüber dem Vermieter haben. Zudem sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, in der Betriebskostenabrechnung Kosten für im selben Gebäude befindliche Gewerbeflächen vorweg abzuziehen, insofern diese nicht zu einer deutlich ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Mieter führen.
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DMB: BGH schwächt Mieterposition
(09.03.2006) „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 78/05) ist enttäuschend, sie schwächt die Mieterposition im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung“, kommentierte der Deutsche Mieterbund (DMB) in eine ersten Stellungnahme.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

Bundesgerichtshof klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
(08.03.2006) Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung rückständiger Mieten sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen verlangt. Der Beklagte hat beanstandet, dass die Klägerin die im selben Gebäude befindlichen Gewerbeflächen und die darauf entfallenden Kosten in den Betriebskostenabrechnungen nicht vorweg abgezogen und ihm darüber hinaus trotz eines entsprechenden Verlangens keine Fotokopien zu den einzelnen Abrechnungsbelegen überlassen habe. Im Übrigen hat der Beklagte wegen der von ihm beanstandeten Abrechnungsweise die Aufrechnung erklärt und Widerklage erhoben. Das Berufungsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben und die Widerklage insgesamt abgewiesen.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05