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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 274/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2184; IMRRS 2003, 0900
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung nach Mietrechtsreform

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

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37 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 276 LG Berlin - Kann Mieter trotz Kenntnis des Mangels Überzahlungen zurückfordern?
IBR 2003, 702 BGH - Kein Ausschluss des Minderungsrechts trotz rügeloser Fortzahlung der Miete!

1 Aufsatz gefunden
Rückwirkende Minderung trotz vorbehaltloser Mietzahlung: Kommt § 814 BGB zur Anwendung?
(Ralf Schulze Steinen)
Dokument öffnen IMR 2012, 93

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0621; IMRRS 2023, 0286; IVRRS 2023, 0146
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gebührenstreitwert bei Klage auf Feststellung der höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn

LG Berlin, Beschluss vom 15.02.2023 - 65 T 15/23

1. Der Gebührenstreitwert einer auf Feststellung der nach § 556d BGB höchst zulässigen Miete bei Mietbeginn gerichteten Klage bestimmt sich nach § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO.

2. § 41 Abs. 5 Satz 1 GKG ist auf diesen Fall weder unmittelbar noch analog anwendbar.

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IBRRS 2023, 2158; IMRRS 2023, 0974
ImmobilienImmobilien
§ 40 GBO ist bei isolierter Belastung des Grundbesitzes nicht analog anwendbar!

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2022 - 15 W 114/22

§ 40 GBO ist auf Fälle einer isolierten Belastung des Grundbesitzes mit einem (Finanzierungs-) Grundpfandrecht nicht - analog - anwendbar, sodass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung nach § 39 GBO verbleibt (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021, 12 W 38/21). Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewilligung durch die Erben selbst oder durch einen von ihnen Bevollmächtigten erfolgt.*)

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IBRRS 2020, 3047; IMRRS 2020, 1245
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Sind Baulärm und Erschütterungen doch ein Mietmangel?

KG, Urteil vom 17.09.2020 - 8 U 1006/20

Lärm und Erschütterungen von einer benachbarten Baustelle können im Hinblick auf den mietvertraglich vereinbarten Nutzungszweck einen Mangel der Mietsache begründen, ohne dass es auf Abwehr- oder Entschädigungsansprüche des Vermieters gegen den Bauherren nach § 906 BGB ankommt (Abgrenzung zum Urteil des BGH, IMR 2020, 274).*)

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IBRRS 2020, 1077; IMRRS 2020, 0442
WohnraummieteWohnraummiete
Kein einseitiges Entgelterhöhungsrecht des Heimträgers

LG Berlin, Urteil vom 27.11.2019 - 65 S 112/19

1. Eine Klausel in einem Heimvertrag, die ein einseitiges Entgelterhöhungsrecht des Heimträgers vorsieht, ist unwirksam.

2. Regelmäßig weiß dies ein Heimbewohner nicht, so dass einer Rückforderung der gezahlten Entgelterhöhungen § 814 BGB nicht entgegensteht.

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IBRRS 2019, 3934; IMRRS 2019, 1431
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt die Rückforderung der Miete ausschließende Kenntnis der Nichtschuld vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2019 - 3 U 73/18

Die Frage, ob ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. BGB wegen Kenntnis der Nichtschuld ausgeschlossen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung anhand der in erster Linie vom Tatrichter zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Die übliche Rechtskenntnis in einschlägigen Kreisen kann dabei zu einem Anscheinsbeweis führen. Im Regelfall ist beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten (Mieter-)Kreise von deren Rechtskenntnis einer Minderungsbefugnis auszugehen und damit die Vorschrift des § 814 BGB anzuwenden.

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IBRRS 2019, 0612; IMRRS 2019, 0230
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erheblicher Baulärm ist ein Minderungsgrund!

LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2019 - 67 S 309/18

1. Erheblicher Baulärm berechtigt gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung, auch wenn er von einem Dritten verursacht ist und dem Vermieter diesem gegenüber keine Abwehr- oder Entschädigungsansprüche (gemäß § 906 BGB) zustehen. Das gilt erst recht, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine "Nachbarschaftsvereinbarung" geschlossen hat, die den Dritten gegenüber dem Vermieter zum Schadensersatz wegen der baubedingten Beeinträchtigungen verpflichtet.*)

2. Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache während eines längeren Zeitraums unterschiedlich intensiv, ist das Gericht gemäß § 287 ZPO befugt, die daraus erwachsenden Beeinträchtigungen für den gesamten Zeitraum einheitlich zu schätzen und mit einer ebenfalls einheitlichen Minderungsquote zu belegen. Eine derartige Schätzung ist aus Gründen der Prozessökonomie gerade bei lange andauernden Bauvorhaben und zwischen den Mietvertragsparteien streitiger Intensität der damit verbundenen Beeinträchtigungen angezeigt.*)

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IBRRS 2018, 3324; IMRRS 2018, 1217
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Nachträgliche Mietminderung trotz Kenntnis des Mangels und vorbehaltloser Zahlung?

BGH, Beschluss vom 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

1. Bei einem Mangel, der sich nur periodisch erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit einer Mietsache auswirkt, ist die Miete nur für den betroffenen Zeitraum gemindert.

2. Der Leistungsempfänger ist darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 814 BGB. Erleichterungen für die Darlegung und den Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen des § 814 BGB werden dem Leistungsempfänger nicht zugebilligt.

3. Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet.

4. Geht der Mieter davon aus, dass eine Mietminderung nur mit Einverständnis des Vermieters möglich ist, und weiß er nicht, dass eine Minderung bereits kraft Gesetzes eintritt, greift § 814 BGB nicht.

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IBRRS 2018, 1268; IMRRS 2018, 0458
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WohnraummieteWohnraummiete
Mieter kennt Mangel und kann trotzdem Überzahlung zurückfordern!

LG Berlin, Urteil vom 01.03.2018 - 67 S 342/17

Zahlt der Mieter trotz Vorliegens eines Mangels vorbehaltlos die vollständige Miete, kann er seine Überzahlungen gemäß § 812 BGB im Umfang der gemäß § 536 BGB eingetretenen Minderung kondizieren, ohne dass dem Vermieter im Rahmen des § 814 Alt. 1 BGB für eine mieterseitige Kenntnis seiner Nichtschuld Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zu Gute kommen. Eine tatsächliche Vermutung, dem Mieter sei "sein Recht zur Herabsetzung der Miete" regelmäßig in einer die Anwendbarkeit des § 814 Alt. 1 BGB begründenden Weise bekannt, ist nicht gerechtfertigt (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02, IBR 2003, 702).*)

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IBRRS 2018, 2126; IMRRS 2018, 0760
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WohnraummieteWohnraummiete
Keine Mieterhöhung für Modernisierungen während Staffelmietvereinbarung

LG Berlin, Urteil vom 28.02.2018 - 65 S 225/17

Modernisierungsmaßnahmen, die während der Dauer der Laufzeit einer Staffelmietvereinbarung durchgeführt werden, berechtigen den Vermieter nicht zu einer entsprechenden Mieterhöhung - auch nicht nach Ablauf der Staffelmietvereinbarung.

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IBRRS 2017, 3939; IMRRS 2017, 1635
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WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten: „Verwaltungskostenpauschale“ per AGB?

LG Berlin, Urteil vom 12.10.2017 - 67 S 196/17

1. Die in einem vermieterseits gestellten Formularmietvertrag vorgenommene Auferlegung einer monatlichen "Verwaltungskostenpauschale" auf den Wohnraumieter - zusätzlich zu einer gesondert bezifferten Nettokaltmiete - ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB wegen Verstoßes gegen § 556 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Eine tatsächliche Vermutung zu Lasten des Mieters, er habe die vollständige Miete gemäß § 814 BGB in Kenntnis der Nichtschuld geleistet, ist allenfalls bei einem Sachverhalt gerechtfertigt, der für einen Laien ohne juristischen Beistand tatsächlich und rechtlich unschwer selbst zu durchdringen ist.

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Wohnungsmängel in Millionen Wohnungen: Mieter haben Anspruch auf Reparatur und Mietminderung
(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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Mängel in der Wohnung: Mieter dürfen nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen
(03.03.2008) Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragen, wenn sie in der Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter zunächst ausreichend Zeit lassen, den Mangel zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied Mitte Januar der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Etwas anderes gilt nur für Notfälle wie Wasserrohrbrüche, die sofort beho-ben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker rufen“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD in Berlin.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

IVD warnt: Miete nicht zu stark mindern
Ungerechtfertigte Mietminderung kann zu fristloser Kündigung führen

(12.09.2007) Baulärm, Heizungsprobleme oder ein defekter Badewannenabfluss: Mängel in und an der Wohnung, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter zur Senkung der Miete. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Viele Mieter handeln vorschnell“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. Bevor er die Miete senken darf, muss der Mieter zunächst den Mangel melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, diesen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.
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