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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 173/17
BGH, Urteil vom 16.01.2019 - VIII ZR 173/17
11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2019, 95 | BGH - Betriebskosten: Verteilung auch im preisgebundenen Wohnungsbau nach tatsächlicher Wohnfläche |
IMR 2019, 94 | BGH - Wohnfläche: Maßgeblich ist regelmäßig die tatsächliche Nutzung des Raums |
1 Volltexturteil gefunden |
BGH, Urteil vom 16.01.2019 - VIII ZR 173/17
1. Für die Umlage der Betriebskosten einer preisgebundenen Wohnung nach der Wohnfläche nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 NMV 1970 ist - ebenso wie im Geltungsbereich des § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH, IMR 2018, 317) - auf die tatsächlichen Flächenverhältnisse abzustellen.*)
2. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen vermieteter Wohnräume weder im Rahmen einer Mietminderung (st. Rspr. BGH, IMR 2009, 371; IMR 2010, 123) noch bei der Abrechnung der Betriebskosten zu berücksichtigen, sofern die Nutzbarkeit der Räume mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist.*)
8 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
b) Diskrepanz zwischen wohnungseigentums- und mietrechtlichem Gebrauchsrecht (BGB § 535 Rn. 466-468)
ee) Flächenberechnung bei öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ( Rn. 59-60)
2. Betriebskostenabrechnung (BGB § 556 Rn. 642-649)
5. Abrechnung nach sog. Wirtschaftseinheiten (BGB § 556 Rn. 379-386)
2. Die einzelnen Umlageschlüssel (BGB § 559 Rn. 76-81)