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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 488/00


Beste Treffer:
IBRRS 2002, 0171
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 488/00

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IBRRS 2001, 0755
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 07.06.2001 - VII ZR 488/00

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18 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 3444; IMRRS 2005, 1798
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mängelbeseitigung: Aufwand für Vermieter muss vertretbar sein!

BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 342/03

Wären die erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung eines Mangels einer Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums voraussichtlich unverhältnismäßig hoch und würden sie die "Opfergrenze" für den Vermieter übersteigen, kann der Mieter vom Vermieter nicht die Beseitigung des Mangels verlangen. Grundsätzlich steht dem Verlangen einer Mangelbeseitigung jedoch nicht entgegen, daß der Vermieter der Eigentumswohnung die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer herbeiführen muß.*)




IBRRS 2002, 0816; IMRRS 2002, 0349
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Subsidiäre Eigenhaftung des Bauträgers

BGH, Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 493/00

Eine vom Bauträger gestellte Klausel, die vorsieht, daß der Bauträger erst haftet, wenn der Erwerber sich erfolglos bemüht hat, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegen die anderen am Bau Beteiligten durchzusetzen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB-Gesetz unwirksam.*)




IBRRS 2002, 0171
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 488/00

Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung einer mangelhaften Abdichtung, wenn er nach seiner Behauptung darauf zurückzuführende Feuchtigkeitserscheinungen im Bauwerk vorträgt. Er muß weder darlegen, warum Nachbesserungsversuche gescheitert sind, noch welchen Weg die Feuchtigkeit im Bauwerk genommen hat.

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IBRRS 2001, 0755
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 07.06.2001 - VII ZR 488/00

ohne amtlichen Leitsatz

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3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
III. Inhalt der Regelung
3. Kündigungsrecht des Auftraggebers

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
III. § 13 Abs. 1 S. 3 VOB/B
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B

2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

dd) Bezeichnung der festzustellenden Tatsachen ( Rn. 80-83)

c) Die Klage des Auftraggebers ( Rn. 63-67)


1 Abschnitt im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

2. 2. Symptomtheorie (ZPO § 487 Rn. 10-15)



2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Begriffe und Symptomrechtsprechung ( Rn. 109-111)

2. Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 160-164)


5 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Symptomtheorie ( Rn. 168)

a) Symptomtheorie ( Rn. 168)

II. Anspruchsgrundlagen ( Rn. 235-249)

II. Anspruchsgrundlagen ( Rn. 235-249)