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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 128/91
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
4 Volltexturteile gefunden |
AG Bautzen, Urteil vom 18.12.2020 - 20 C 6/20
Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu, wenn er Schönheitsreparaturen in der falschen Annahme, die Arbeiten seine von ihm tatsächlich geschuldet, durchführt, die zu Grunde liegende Renovierungsklausel aber unwirksam ist.
VolltextOLG Rostock, Urteil vom 10.09.2009 - 3 U 287/08
1. Eine Abwälzung der grundsätzlich dem Vermieter obliegenden Hauptvertragspflicht per Individualabrede auf den Mieter zur Instandhaltung an "Dach und Fach" ist nicht gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
2. Die Instandhaltung an "Dach und Fach" betrifft nach allgemeinem Sprachgebrauch die Dachsubstanz und tragende Gebäudeteile einschließlich tragender Wände mit Außenfassade.
VolltextBGH, Urteil vom 18.03.2009 - XII ZR 200/06
Zur Frage einer durch Individualabrede vereinbarten Endrenovierungsklausel in einem Mietvertrag über Gewerberäume.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.06.1992 - VII ZR 128/91
Unwirksame Verjährungsklausel in Einheits-Architektenvertrag
Die Klausel in einem Einheits-Architektenvertrag, wonach Ansprüche des Bauherren gegen den Architekten nach "zwei Jahren nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes" verjähren, verstößt gegen § 11 Nr. 10 f AGBG und ist deshalb unwirksam (im Anschluß an Senat, NJW-RR 1987, 144 = DRsp I (138) 515 b).
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