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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 85/13


Bester Treffer:
IBRRS 2014, 0910; IMRRS 2014, 0435
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmverbot eines Eigentümers

BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2014, 164 BGH - Stimmverbot eines Eigentümers bei Verbandsprozess!

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1722; IMRRS 2023, 0790
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.03.2023 - 2-13 S 14/22

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch Beschluss einen Wohnungseigentümer ermächtigen, einen aus dem Gemeinschaftseigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums nach den Grundsätzen der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.*)

2. Die Eigentümer, gegen die sich die Entstörungsklage richten soll, sind bei der Abstimmung über die "Rückermächtigung" gem. § 25 Abs. 4 Alt. 2 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen.*)




IBRRS 2019, 1685; IMRRS 2019, 0622
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. „Geisterwohnungen“?

BGH, Urteil vom 18.01.2019 - V ZR 72/18

Zur Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. „Geisterwohnungen“.*)

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IBRRS 2018, 1780; IMRRS 2018, 0644; IVRRS 2018, 0276
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie wird die unwirksame Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter geheilt?

BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 202/16

1. Führt der ehemalige Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit die Verwaltung fort, ist er nicht mehr nach § 45 Abs. 1 WEG Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer.*)

2. Ist die Bestellung des Verwalters abgelaufen oder ein bestellter Verwalter aus anderen Gründen nicht vorhanden, kann die Zustellung entweder direkt an die beklagten Wohnungseigentümer oder in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 WEG an den von den Wohnungseigentümern bestellten Ersatzzustellungsvertreter oder nach § 45 Abs. 3 WEG an einen durch das Gericht bestellten Ersatzzustellungsvertreter erfolgen.*)

3. Der in der unwirksamen Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter liegende Mangel kann nach § 189 ZPO durch den Zugang der Klageschrift bei den beklagten Wohnungseigentümern geheilt werden. Bei Klagen nach § 43 WEG reicht es für eine Heilung der unwirksamen Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter nach § 189 ZPO aus, wenn den beklagten Wohnungseigentümern ein der Klageschrift inhaltsgleiches Schriftstück, etwa eine Fotokopie, eine Faxkopie oder ein Scan der Klageschrift, zugeht.*)

4. Die bloße Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer über den Eingang der Klage durch den Verwalter, sei es durch ein Rundschreiben oder mündlich auf einer Eigentümerversammlung, reicht für die Heilung des Zustellungsmangels hingegen nicht aus.*)

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IBRRS 2017, 3001; IMRRS 2017, 1244
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann kommt ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in Betracht?

BGH, Urteil vom 14.07.2017 - V ZR 290/16

1. Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer von mehreren Einheiten auf eine von ihm beherrschte juristische Person überträgt; die juristische Person ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen.*)

2. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kommt nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht; es reicht nicht aus, dass der mit den Stimmen eines Mehrheitseigentümers gefasste Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, oder dass ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Stimmgewichts Beschlussfassungen blockiert, obwohl es ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung wäre, einen positiven Beschluss zu fassen (Präzisierung des Senatsbeschlusses vom 19.09.2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 61 ff. = IBRRS 2003, 0103 = IMRRS 2003, 0036).*)




IBRRS 2017, 1033; IMRRS 2017, 0430
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann darf ein Eigentümer über ein Rechtsgeschäft mit einer Gesellschaft nicht abstimmen?

BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 138/16

Ein Wohnungseigentümer ist entsprechend § 25 Abs. 5 Alt. 1 WEG bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen (Personen-)Gesellschaft jedenfalls dann nicht stimmberechtigt, wenn er an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt und deren Geschäftsführer oder geschäftsführender Gesellschafter ist.*)

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IBRRS 2014, 0910; IMRRS 2014, 0435
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmverbot eines Eigentümers

BGH, Urteil vom 06.12.2013 - V ZR 85/13

Ein Wohnungseigentümer unterliegt in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 Alt. 2 WEG einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegenstand der Beschlussfassung sind.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

d) Kernbereich ( Rn. 218)