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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 64/20


Bester Treffer:
IBRRS 2021, 0601; IMRRS 2021, 0227
WohnungseigentumWohnungseigentum
Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

BGH, Urteil vom 20.11.2020 - V ZR 64/20

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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4 Beiträge gefunden
IMR 2024, 165 AG Hamburg-St. Georg - Einladung zur Eigentümerversammlung durch den Verwalter nach Ablauf der Bestellung?
IMR 2022, 77 LG Frankfurt/Main - Einladung zur Versammlung durch faktischen Verwalter
IMR 2021, 162 BGH - Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme
IMR 2020, 210 LG Frankfurt/Main - Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1541; IMRRS 2023, 0712
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussnichtigkeit bei Einberufung durch einen wirklich Unbelehrbaren?

LG Dortmund, Beschluss vom 03.03.2023 - 1 S 196/22

Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind sogar nichtig.

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IBRRS 2021, 3800; IMRRS 2021, 1427
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.12.2021 - 2-13 S 75/20

1. Sieht die Teilungserklärung eine Vertretungsbeschränkung u. a. auf Generalbevollmächtigte vor, erfasst dies keinen Vertreter, der nur zur umfassenden Vertretung bei der Verwaltung des Sondereigentums bevollmächtigt ist.*)

2. Erfolgt die Einladung zu einer Eigentümerversammlung durch einen Dritten, den der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut hat und der faktisch die Verwaltung führt, liegt eine systematische Missachtung der Regeln des Wohnungseigentumsrechts vor. Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, für ungültig zu erklären (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.11.2020 - V ZR 64/20, IMRRS 2020, 0227).*)




IBRRS 2021, 2574; IMRRS 2021, 0949
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neu gegründete Kapitalgesellschaft übernimmt Verwaltervertrag

BGH, Urteil vom 02.07.2021 - V ZR 201/20

Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag in aller Regel im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über; allein der Umstand, dass eine natürliche Person zum Verwalter bestellt wurde, gibt dem Verwalteramt und -vertrag nicht ein höchstpersönliches Gepräge (Fortführung von Senat, Urteil vom 21.02.2014 - V ZR 164/13, IMR 2014, 210 = BGHZ 200, 221).*)

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IBRRS 2021, 2248; IMRRS 2021, 0819
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Zufahrt über ein eigenes Grundstück möglich: Kein Wegerecht auf fremdem Grundstück

BGH, Urteil vom 16.04.2021 - V ZR 85/20

1. Ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB kommt nicht in Betracht, wenn der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks eine Zufahrt zu diesem in zumutbarer Weise über ein anderes, in seinem Eigentum stehendes Grundstück errichten kann; in diesem Fall kann das Notwegerecht allenfalls befristet und längstens bis zur Herstellung der anderweitigen Verbindung mit dem öffentlichen Weg zugesprochen werden.*)

2. Erfordert die Errichtung einer Zufahrt zu dem verbindungslosen Grundstück eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans und kommt in Betracht, dass der Eigentümer einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf deren Erteilung hat, ist es ihm grundsätzlich zuzumuten, diesen gerichtlich durchzusetzen; ob eine solche Klage vor den Verwaltungsgerichten hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, muss das Zivilgericht bei der Entscheidung über das Bestehen des Notwegerechts in eigener Zuständigkeit prüfen.*)

3. Ein durch eine Grunddienstbarkeit gesichertes Wegerecht gewährt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einen Vorteil i.S.v. § 1019 BGB nur für dieses, nicht aber für weitere, in seinem Eigentum stehende oder von ihm genutzte Grundstücke; eine Benutzung des dienenden Grundstücks auch für Zwecke anderer Grundstücke als des herrschenden ist grundsätzlich widerrechtlich (Bestätigung von Senat, Urteil vom 05.10.1965 - V ZR 73/63, BGHZ 44, 171; Urteil vom 06.06.2003 - V ZR 318/02, IBRRS 2003, 1962 = WM 2004, 190).*)

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IBRRS 2021, 0601; IMRRS 2021, 0227
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

BGH, Urteil vom 20.11.2020 - V ZR 64/20

Wenn mehrere Wohnungen nur teilweise identischen Miteigentümern gehören oder wenn der Miteigentümer einer Wohnung zugleich Alleineigentümer einer anderen Wohnung ist, haben die Eigentümer jeder Wohnung bei Geltung des Kopfstimmenprinzips je eine Stimme. Das Kopfstimmrecht eines Wohnungseigentümers entfällt nicht, wenn er Miteigentümer einer anderen Wohnung wird oder bleibt. Das gilt auch, wenn er Mehrheitseigentümer anderer Wohnungen ist oder wird.*)

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