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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 190/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2628; IMRRS 2007, 0939
ImmobilienImmobilien
Verwirkung des Herausgabeanspruchs gegenüber dem Besitzer

BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06

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20 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2007, 196 BGH - Keine Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers!

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1808; IMRRS 2023, 0832
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Verjährung bei Widerruf der Gestattung der Nutzung eines Stellplatzes

AG Freiburg, Urteil vom 26.05.2023 - 57 C 1291/22 WEG

Widerruft eine Eigentümergemeinschaft die Gestattung der Nutzung eines Stellplatzes durch einzelne Miteigentümer, verstößt dies nicht gegen ordnungsgemäße Verwaltung. Der Widerruf unterliegt als Gestaltungsrecht nicht der Verjährung.

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IBRRS 2023, 0012; IMRRS 2023, 0009
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Duldungspflicht eines Überbaus

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21

Zur Frage der Duldungspflicht eines Überbaus bei einem vermeintlich grenzständig errichteten Anbau an ein Nachbargebäude.*)

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IBRRS 2022, 3696; IMRRS 2022, 1634
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Sondernutzungsrecht per Gewohnheitsrecht

AG Hamburg-Barmbek, Urteil vom 27.05.2022 - 880 C 2/21

Es führt der Umstand, dass die alleinige Nutzung einer Gartenfläche bislang gegebenenfalls durch andere Miteigentümer gestattet wurde, nicht zum Entstehen eines "Gewohnheitsrechts" o. Ä. Die Annahme eines solchen, etwa auch gegen einen Rechtsnachfolger Wirkenden "Gewohnheitsrechts" stünde in direktem Widerspruch zur Regelung des § 10 Abs. 3 WEG und entwertete die Publizität des Grundbuchs.

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IBRRS 2021, 1829; IMRRS 2021, 0682
ImmobilienImmobilien
Ausübung der Dienstbarkeit kann unter Bedingung einer Entgeltzahlung gestellt werden!

BGH, Urteil vom 19.03.2021 - V ZR 44/19

Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss - anders als eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung - nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden; es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 01.10.2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 = IBRRS 2020, 3329 = IMRRS 2020, 1371).*)

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IBRRS 2018, 0230; IMRRS 2018, 0072; IVRRS 2018, 0025
ProzessualesProzessuales
Abweisung einer Vindikationsklage: Klage des Rechtsnachfolgers zulässig?

BGH, Urteil vom 29.09.2017 - V ZR 19/16

1. Die Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger gemäß § 325 Abs. 1 Fall 1 ZPO führt nicht zu einer Erweiterung der objektiven Grenzen der Rechtskraft.*)

2. Die auf ein schuldrechtliches Recht zum Besitz gestützte Abweisung einer Vindikationsklage im Vorprozess hindert den Rechtsnachfolger nicht an einer eigenen Vindikationsklage, wenn er weder rechtsgeschäftlich noch kraft Gesetzes in das Schuldverhältnis mit dem Besitzer eingetreten ist.*)

3. § 265 ZPO ist auch anzuwenden, wenn die Ansprüche aus dem Eigentum an der in Streit befangenen Sache aufgrund einer Ermächtigung durch den Rechtsinhaber von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend gemacht werden.*)

4. Das Besitzrecht eines Käufers, dem der Verkäufer die Kaufsache übergeben hat, entfällt, wenn der Eigentumsverschaffungsanspruch aus dem Kaufvertrag, etwa infolge Rücktritts oder aufgrund eines Verlangens von Schadensersatz statt der ganzen Leistung, nicht (mehr) besteht.*)

5. Das Revisionsgericht kann über die sachliche Berechtigung der Klage auch nach deren Abweisung als unzulässig entscheiden, wenn das Berufungsurteil einen Sachverhalt ergibt, der für die rechtliche Beurteilung eine verwertbare tatsächliche Grundlage bietet, und bei Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint (Anschluss an BGH, Urteile vom 05.12.1975 - I ZR 122/74, WM 1976, 164, 165 und vom 10.10.1991 - IX ZR 38/91, NJW 1992, 436, 438).*)

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IBRRS 2017, 3084; IMRRS 2017, 1273; IVRRS 2017, 0497
SteuerrechtSteuerrecht
Wer auf Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist nicht automatisch Unternehmer!

LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2017 - 1 O 110/17

1. Die Frage, ob ein Darlehensnehmer bei der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage als Verbraucher oder Unternehmer handelt, ist unabhängig von der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung zu beantworten (Anschluss OLG Stuttgart, IBR 2010, 1245 - nur online).*)

2. Ausschlaggebendes Kriterium für die für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor (Anschluss BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01, IBRRS 2001, 0032 = IMRRS 2001, 0014).*)

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IBRRS 2014, 1958; IMRRS 2014, 1049
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung kann Jahrzehnte später untersagt werden!

BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen.*)

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IBRRS 2014, 2553; IMRRS 2014, 1303
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Begründung von Sondernutzungsrechten durch WEG-Beschluss!

LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014 - 318 S 117/13

Sondernutzungsrechte können nicht durch Beschluss der WEG begründet werden.

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IBRRS 2014, 4416; IMRRS 2015, 1394
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Parabolantenne: Duldung der Beseitigung statt Vornahme bei eingetretener Verjährung!

LG Halle, Urteil vom 03.03.2014 - 3 S 21/13

1. Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche des Vermieters gegen den Mieter gemäß § 541 BGB verjähren nicht in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB, sondern in der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB.

2. Nach Eintritt der Verjährung des Unterlassungsanspruchs muss der Mieter aber eine Beseitigung einer Parabolantenne durch den Vermieter auf dessen Kosten weiter dulden.

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IBRRS 2013, 3907; IMRRS 2013, 1916
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beseitigung des Überbaus: Anspruch verjährt nach 3 Jahren!

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.09.2013 - 3 U 222/13

1. Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegen im Grundsatz der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 28.01.2011 - V ZR 141/10 - NJW 2011, 1069 = MDR 2011,477 = NZM 2011 = ZMR 2011, 460 f.; Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71; BGHZ 60, 235, 238 = WM 1973, 412 ff. = NJW 1973, 703 ff.; Urteil vom 8. Juni 1979 - V ZR 46/78 - MDR 1979, 1009-1010 = WM 1979, 1219-1220; Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89 - NJW 1990, 2555 f.; BGHZ 125, 56 ff. = Urteil vom 01.02.1994 - VI ZR 229/92 - NJW 1994, 999 ff. = MDR 1994, 350 f. = WM 1994, 851 ff. = VersR 1994, 485 ff.; Urteil vom 12. 12. 2003 - V ZR 98/03 - NJW 2004, 1035 f.; Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 - NJW 2007, 2183).*)

2. Ein Anspruch auf Rückbau bzw. Abriss des Überbaus im Bereich einer Garage kann nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr verlangt werden, wenn die Kläger seit der Vermessung ca. 6 Jahre Kenntnis davon hatten, dass sich die Rückwand der vom Grenznachbarn bebauten Garage auf einer Höhe von ca. 2 cm (Putzstärke) auf ihrem Grundstück befindet.*)

3. Machen die Kläger mit ihrer Klage nicht die Herausgabe des unversehrten Überbaus geltend, sondern dessen Rückbau, handelt es sich nicht um einen Anspruch auf Herausgabe, sondern gemäß § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB um einen Anspruch auf Beseitigung, der der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

3. Mögliche Verteidigung des Störers ( Rn. 128-130)