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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 166/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0501; IMRRS 2004, 0255
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über vermeintliches Bauerwartungsland

BGH, Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 166/03

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 225 BGH - Kauf von Bauerwartungsland: Kein Anspruch auf Kaufpreisanpassung!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1984; IMRRS 2014, 1066
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter erhält keine Spielhallenkonzession: Kann Vermieter kündigen?

KG, Urteil vom 14.07.2014 - 8 U 140/13

Zur Kündigung des Vermieters wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB), wenn die Mieträume nicht wie vorgesehen als Spielhalle genutzt werden können und die vertragliche Übertragung des Konzessionsrisikos auf den Mieter unwirksam ist.*)




IBRRS 2004, 2868; IMRRS 2004, 1748
ImmobilienImmobilien
Grundstückskäufe nach dem Modrow-Gesetz sind wirksam

BGH, Urteil vom 17.09.2004 - V ZR 339/03

a) Sog. Komplettierungsverkäufe konnten auf Grund von § 8 VZOG abgeschlossen werden (Abgrenzung zu BVerwG VIZ 1999, 534).*)

b) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG unterliegen weder der Genehmigungspflicht nach § 90 SächsGO und den entsprechenden Vorschriften der anderen neuen Länder noch dem darin enthaltenen Gebot, kommunales Vermögen in der Regel nur zum vollem Wert zu veräußern (Fortführung von Senat BGHZ 141, 184).*)

c) Kaufverträge und Auflassungen auf Grund von § 8 VZOG sind nichtig, wenn der Preis einer Schenkung nahe kommt, die unter keinem Gesichtspunkt als durch die Verfolgung legitimer öffentlicher Aufgaben im Rahmen einer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientierten Verwaltung gerechtfertigt angesehen werden kann (Anschluß an BGHZ 47, 30).*)

d) Die Bestimmung der legitimen öffentlichen Aufgabe ist bei Komplettierungsverkäufen im Beitrittsgebiet nicht an dem für die Kommune jeweils geltenden Landesrecht, sondern an den gemeinsamen Grundsätzen auszurichten, die den Landesrechten aller neuen Länder zugrunde liegen (Fortführung von BGHZ 47, 30).*)

e) Zur Orientierung an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit gehört auch ein demokratisch legitimiertes Verfahren, bei einer Kommune die Einbindung der kommunalen Vertretungskörperschaft (Fortführung von BGHZ 47, 30 und Senat, BGHZ 36, 395, 398).*)

f) Komplettierungskäufe im Beitrittsgebiet dienen einer legitimen öffentlichen Aufgabe, wenn der Erwerber einen Kaufantrag vor dem 30. Juni 1990 gestellt hat, Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts war und ein Verkauf vor dem 1. Oktober 1994 an vermögensrechtlichen Ansprüchen oder einer fehlenden Vermessung scheiterte. Dies gilt jedenfalls bis Ende 1996; ob und unter welchen Voraussetzungen dies für danach abgeschlossene Kaufverträge gilt, bleibt offen.*)

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IBRRS 2004, 0501; IMRRS 2004, 0255
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag über vermeintliches Bauerwartungsland

BGH, Urteil vom 16.01.2004 - V ZR 166/03

1. Zur Frage, wann ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine daran geknüpfte Vermutung der verwerflichen Gesinnung des Begünstigten vorliegen.

2. Der Kauf von Bauerwartungsland schließt typischerweise ein Element der Unsicherheit ein, weil in aller Regel gerade nicht feststeht, ob und gegebenenfalls wann das Grundstück bebaubar werden wird. Sind - wie normalerweise in einem solchen Fall - Störungen der Geschäftsgrundlage voraussehbar, ist es grundsätzlich Sache des betroffenen Vertragspartners, sich gegen die daraus drohenden Nachteile zu sichern; für eine Berücksichtigung der Geschäftsgrundlage ist bei einem solchen risikobehafteten Geschäft in der Regel kein Raum.

3. Der Einwand des Rechtsmißbrauchs kann im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO der Vollstreckung aus einem Titel entgegengehalten werden. Voraussetzung ist aber, dass der Rechtsmissbrauch den Bestand der zu vollstreckenden Forderung betrifft.

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