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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 180/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0083; IMRRS 2009, 0048
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07

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1 Beitrag gefunden
IMR 2009, 40 BGH - Wann ist eine Einbauküche Zubehör einer Mietwohnung?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2912; IMRRS 2020, 1184; IVRRS 2020, 0525
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör

BFH, Beschluss vom 03.06.2020 - II B 54/19

1. Der Erwerb von Zubehör unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Ein darauf entfallendes Entgelt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.*)

2. Für die Beurteilung, ob Gegenstände Zubehör darstellen, ist die zivilrechtliche Rechtsprechung maßgebend. Die Gegenstände müssen dazu bestimmt sein, dauerhaft dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks zu dienen. Es ist Aufgabe des Tatrichters, diese Zweckbestimmung festzustellen.*)

3. Eine unzureichende Einführung der ehrenamtlichen Richter in den Sach- und Streitstand kann einen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen, wenn einer der ehrenamtlichen Richter in der mündlichen Verhandlung deutliche Anzeichen dafür zeigt, dass er der Verhandlung physisch oder psychisch nicht folgen kann.*)

4. Die Zuteilung von Streitsachen verletzt nicht den gesetzlichen Richter, wenn sowohl der gerichtsinterne Geschäftsverteilungsplan als auch der Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Senats keine Lücken oder Unbestimmtheiten hinsichtlich der Verfahrenszuteilung aufweisen und kein vermeidbarer gerichtsinterner Anwendungsspielraum besteht, der die Gefahr manipulativen Eingreifens durch die mit der Zuteilung befassten Gerichtspersonen begründet.*)

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IBRRS 2016, 3168; IMRRS 2016, 1806; IVRRS 2016, 0134
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Erneuerung einer Einbauküche nicht sofort abziehbar

BFH, Urteil vom 03.08.2016 - IX R 14/15

1. Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht --als sog. Erhaltungsaufwand-- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung).*)

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IBRRS 2009, 0083; IMRRS 2009, 0048
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07

Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche, die der Mieter in seine Wohnung einbringt.*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

c) Verkehrsanschauung/Sozialadäquanz (BGB § 535 Rn. 390-393)