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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: GrS 1/89


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0968; IMRRS 2000, 0330
SteuerrechtSteuerrecht

BFH, Urteil vom 04.07.1990 - GrS 1/89

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33 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IBR 1991, 49 BFH - Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

32 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2995; IMRRS 2017, 1243; IVRRS 2017, 0481
SteuerrechtSteuerrecht
Betrug beim Immobilienkauf: Schaden steuerlich absetzbar?

BFH, Urteil vom 09.05.2017 - IX R 24/16

Das Fehlen einer rechtlichen Grundlage für die Hingabe verlorener Aufwendungen, die zu Anschaffungskosten eines Vermietungsobjekts hätten führen sollen, schließt den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen mit einer beabsichtigten Vermietung nicht aus.*)

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IBRRS 2016, 1126; IMRRS 2016, 0720
SteuerrechtSteuerrecht
Abbruchkosten sind Herstellungskosten!

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2016 - 10 K 2708/15 F

1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude in der Absicht, es abzubrechen und an dieser Stelle ein neues Gebäude zu errichten, ist die Vernichtung des alten Voraussetzung für die Errichtung des neuen Gebäudes.

2. Damit besteht zwischen dem Abbruch des Gebäudes und der Herstellung des neuen Wirtschaftsguts ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang, der es rechtfertigt, die mit dem Abbruch verbundenen Aufwendungen als Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts zu behandeln.

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IBRRS 2012, 3400; IMRRS 2012, 2443
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Aufwendungen für Grundstücksverkauf sind keine Werbungskosten

BFH, Urteil vom 01.08.2012 - IX R 8/12

Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerungsfrist hätte veräußert werden sollen, es aber --aus welchen Gründen auch immer-- nicht zu der Veräußerung kommt.

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IBRRS 2012, 0954; IMRRS 2012, 0692
GewerberaummieteGewerberaummiete
Einbringung privater Verbindlichkeit in GbR:Gestaltungsmissbrauch?

BFH, Urteil vom 18.10.2011 - IX R 15/11

1. Wird ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so liegen Anschaffungsvorgänge insoweit vor, als sich die nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile der Gesellschafter an dem Grundstück gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben.*)

2. Zu Anschaffungskosten führt auch die Übernahme einer Verbindlichkeit, die die Personengesellschaft als Gegenleistung von dem einbringenden Gesellschafter übernimmt, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit ursprünglich aufgenommen wurde, um ein privat genutztes Gebäude damit zu finanzieren.*)

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IBRRS 2011, 1346; IMRRS 2011, 0953
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

BFH, Urteil vom 11.08.2010 - IX R 3/10

Eine vorangegangene Vermietung von später in einer größeren Wohneinheit aufgegangenen Wohnräumen entfaltet keine Indizwirkung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bezogen auf das Gesamtobjekt.*)

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IBRRS 2010, 0195; IMRRS 2010, 0113
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für fehlgeschlagenen Erwerb als Werbungskosten?

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2009 - 7 K 182/09

Aufwendungen für einen fehlgeschlagenen Erwerb eines Grundstücks sind nicht Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein.

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IBRRS 2009, 3853; IMRRS 2009, 2115
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrelangem Leerstand

BFH, Urteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08

1. Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Objekt, so wie es baulich gestaltet ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige - will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen.*)

2. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder - sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben - für deren Aufgabe.*)

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IBRRS 2008, 3227; IMRRS 2008, 1864
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht

BFH, Urteil vom 28.10.2008 - IX R 1/07

1. Wer Aufwendungen für seine zunächst selbst bewohnte, anschließend leer stehende und noch nicht vermietete Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten geltend macht, muss seinen endgültigen Entschluss, diese Wohnung zu vermieten, durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen belegen.*)

2. Die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsbemühungen dienen als Belege (Beweisanzeichen) für die Einkünfteerzielungsabsicht, deren Feststellung und Würdigung im Wesentlichen dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.*)

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IBRRS 2009, 0309; IMRRS 2009, 0177
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann ist steuerrechtliche Vermietereigenschaft gegeben?

BFH, Urteil vom 14.11.2007 - IX R 51/06

Für die Vermietereigenschaft ist nicht entscheidend, wer rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist. Maßgebend ist vielmehr, wer als Inhaber (Eigentümer, sonstiger Nutzungsberechtigter, tatsächlich Nutzender) über das mit der Erwerbsgrundlage verbundene Nutzungsverhältnis wirtschaftlich verfügen kann, d.h., wer - im Regelfall als Nutzungsberechtigter - die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter ausübt. Das kann auch derjenige sein, dem ein Wohnungsrecht entgeltlich oder unentgeltlich, formlos oder konkludent zur Ausübung überlassen wurde.

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IBRRS 2007, 0121; IMRRS 2007, 0067
ImmobilienImmobilien
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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