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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 8 U 70/15


Beste Treffer:
IBRRS 2017, 3166
BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer kann sich auf Planungsfehler des Bauherrn berufen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15

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IBRRS 2017, 1297; IMRRS 2017, 0511
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Geleaste Büroimmobilie: Keine Kündigung wegen Formmangel!

KG, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2017, 1077 KG - Immobilien-Leasingverträge unterliegen nicht der Schriftform des § 550 BGB!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1706; IMRRS 2018, 0616
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Nachtrag verweist auf Vertrag und seine Ergänzungen: Schriftform gewahrt!

KG, Beschluss vom 09.11.2017 - 8 U 105/17

Zur Wahrung der Schriftform des Mietvertrages gemäß § 550 BGB, wenn eine weitere Nachtragsvereinbarung auf die Regelungen des Vertrags "und seiner Ergänzungen" verweist.*)




IBRRS 2017, 3166
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachunternehmer kann sich auf Planungsfehler des Bauherrn berufen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15

1. Der Auftraggeber hat - auch im BGB-Bauvertrag - dem Auftragnehmer die für die Ausführung der Bauleistung erforderliche Planung zur Verfügung zu stellen, sofern die Parteien vertraglich nichts anderes vereinbart haben.

2. Die Koordination der verschiedenen Gewerke ist eine Aufgabe des Auftraggebers. Zu der bauseits zur Verfügung zu stellenden Planung gehört deshalb erforderlichenfalls auch eine gewerkeübergeifende Detailplanung.

3. Ist ein Fehler des Gewerks auch auf falsche oder unterbliebene Planung zurückzuführen, haftet der Auftraggeber mit, der sich eine fehlende Planung und das Planungsverschulden seines Architekten anrechnen lassen muss; der Auftraggeber hat sich dann an den Nachbesserungskosten zu beteiligen.

4. Ein Nachunternehmer kann die fehlerhafte Planung des Bauherrn gegenüber dem Hauptauftragnehmer anspruchsmindernd geltend machen.

5. Die in § 4 Abs. 3 VOB/B niedergelegte Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers ist eine Konkretisierung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben, die auch für den BGB-Bauvertrag gilt.

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IBRRS 2017, 1297; IMRRS 2017, 0511
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Geleaste Büroimmobilie: Keine Kündigung wegen Formmangel!

KG, Urteil vom 24.11.2016 - 8 U 70/15

Die Regelung der §§ 550, 578 BGB ist auf Immobilien-Leasingverträge nicht entsprechend anwendbar. Insbesondere ist das Kündigungsrecht wegen eines Formmangels mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Natur des Leasingvertrags, der eine Finanzierungsfunktion für den Leasingnehmer erfüllt, nicht vereinbar.*)

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