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Programme über Internet zu empfangen: Keine Parabolantenne im Garten!
AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 11.04.2013 - 650 C 356/12
1. Dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer haben ein anerkennenswertes Interesse, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrecht erhalten zu können.
2. Dabei ist es ihnen jedoch regelmäßig zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen. Besteht dazu noch die Empfangsmöglichkeit über einen Breitband-Internetzugang, tritt das Interesse, die Programme komfortabel über den Fernseher sehen zu können, hinter dem Interesse des Vermieters zurück, zur Gleichbehandlung aller Mieter das Aufstellen von Parabolantennen auch auf dem Grundstück zu unterbinden.