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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 65 S 19/20


Bester Treffer:
IBRRS 2020, 2525; IMRRS 2020, 1049
WohnraummieteWohnraummiete
Klärt Übergabeprotokoll auch Zustand der Telefon- bzw. Kabelanschlüsse?

LG Berlin, Urteil vom 01.07.2020 - 65 S 19/20

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2020, 490 LG Berlin - Klärt Übergabeprotokoll auch Zustand der Telefon- bzw. Kabelanschlüsse?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2014; IMRRS 2022, 0835
WohnraummieteWohnraummiete
Höhe der Nettokaltmiete für eine Mietwohnung

AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 25.11.2021 - 14 C 103/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2020, 2525; IMRRS 2020, 1049
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Klärt Übergabeprotokoll auch Zustand der Telefon- bzw. Kabelanschlüsse?

LG Berlin, Urteil vom 01.07.2020 - 65 S 19/20

1. Die Mietenbegrenzungsverordnung Berlin ist wirksam.

2. Ob der Berliner Mietspiegel ein qualifizierter Mietspiegel ist, kann dahinstehen, jedenfalls ist er ein einfacher Mietspiegel.

3. Das Vorhandensein bzw. Fehlen einer Spüle ist als am Wohnungsmarkt den Mietpreis beeinflussende Ausstattung anzusehen.

4. Üblicherweise wird lediglich der augenscheinlich sichtbare Zustand der Mietsache in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Die Funktionsfähigkeit vorhandener Telefon- bzw. Kabelanschlussdosen wird hingegen darin nicht festgehalten.

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