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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 32 Wx 82/09


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IBRRS 2010, 0051; IMRRS 2010, 0023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 82/09

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IMR 2010, 106 OLG München - Gerichtliche Verpflichtung zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 0051; IMRRS 2010, 0023
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gegen wen richtet sich Anspruch auf Sanierungsmaßnahmen?

OLG München, Beschluss vom 22.12.2009 - 32 Wx 82/09

1. Der Anspruch nach § 21 Abs. 4 WEG auf Beschlussfassung zum "Ob" und "Wie" einer erforderlichen Sanierungsmaßnahme richtet sich gegen die Wohnungseigentümer und nicht gegen den Verband; ob daneben auch ein Anspruch gegen den Verband auf Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oder Beseitigung von Mängeln besteht, bleibt offen.*)

2. Jedenfalls wenn bei der Beschlussfassung das Ermessen der Eigentümerversammlung auf Null reduziert ist, werden die Wohnungseigentümer nicht zur Beschlussfassung verurteilt, sondern das Gericht ersetzt nach § 21 Abs. 8 WEG die Beschlussfassung; dies gilt auch für vor dem 1.7.2007 eingeleitete Verfahren.*)

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