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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 U 73/18


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 3934; IMRRS 2019, 1431
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt die Rückforderung der Miete ausschließende Kenntnis der Nichtschuld vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2019 - 3 U 73/18

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2020, 114 OLG Brandenburg - Heutige Mieter kennen ihre Minderungsrechte

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2698; IMRRS 2020, 1103
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wie bemisst sich die Höhe der Mietminderung?

AG Brandenburg, Urteil vom 14.09.2020 - 31 C 168/19

Die Höhe einer Mietminderung gemäß § 536 BGB bemisst sich nach der objektiven Beeinträchtigung des vertraglich geschuldeten Gebrauchs im Zeitraum des Mietmangels und nicht nach der Höhe der Mieterhöhung nach einer erfolgten Modernisierungsmaßnahme (§ 559 BGB) zuzüglich der entsprechenden anteiligen Betriebskostenvorauszahlung.*)

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IBRRS 2019, 3934; IMRRS 2019, 1431
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wann liegt die Rückforderung der Miete ausschließende Kenntnis der Nichtschuld vor?

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.09.2019 - 3 U 73/18

Die Frage, ob ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. BGB wegen Kenntnis der Nichtschuld ausgeschlossen ist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung anhand der in erster Linie vom Tatrichter zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Die übliche Rechtskenntnis in einschlägigen Kreisen kann dabei zu einem Anscheinsbeweis führen. Im Regelfall ist beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten (Mieter-)Kreise von deren Rechtskenntnis einer Minderungsbefugnis auszugehen und damit die Vorschrift des § 814 BGB anzuwenden.

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Anspruch nach den Regeln der berechtigten GoA (BGB § 539 Rn. 19-20)