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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 24 U 166/05
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IBRRS 2007, 0581; IMRRS 2007, 0327
Gewerberaummiete
Pflicht zu Schönheitsreparaturen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 166/05
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IMR 2007, 112 | OLG Düsseldorf - Pflicht des Mieters zu Schönheitsreparaturen? |
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Instandsetzung: Ansprüche gegen den Mieter bei vertragswidrigem Gebrauch und Mieterumbau
IMR 2015, 86
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IBRRS 2007, 0581; IMRRS 2007, 0327
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Gewerberaummiete
Pflicht zu Schönheitsreparaturen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2006 - 24 U 166/05
1. Die Klausel
"Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen."
belastet den Mieter mit der Renovierungspflicht und stellt nicht lediglich den Vermieter von dieser Pflicht frei.*)
2. Ein nach dem Mietvertrag zulässiger, dem Vermieter aber vertragswidrig nicht angezeigter Einbau muss von dem Mieter nicht weggenommen werden, wenn ihm die Wegnahme vertraglich freigestellt ist (hier: Parkettboden in einer gemieteten Arztpraxis).*)
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