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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 Verg 6/11


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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2020, 3637; VPRRS 2020, 0361
VergabeVergabe
Maximalpunktzahl erhalten: Einführung von Unterkriterien bleibt folgenlos!

VK Westfalen, Beschluss vom 24.07.2020 - VK 2-13/20

1. Sämtliche Zuschlagskriterien müssen den Bietern bekannt gegeben werden. Das gilt auch für Unterkriterien. Diese sind ebenfalls als Zuschlagskriterien einzuordnen.

2. Die Nennung der Zuschlagskriterien hat spätestens in den Vergabeunterlagen zu erfolgen. Eine Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in einer Einladung zum Bietergespräch ist nicht ausreichend.

3. Ein Bieter ist nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der Auftraggeber zwar in nicht ordnungsgemäßer Weise neue Zuschlagskriterien einführt, der Bieter jedoch die maximale Punktzahl erhält und daher auch bei einer früheren Kenntnis nicht bessergestellt gewesen wäre.

4. Eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist für einen durchschnittlich fachkundigen Bieter regelmäßig nicht erkennbar.

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IBRRS 2016, 1734; VPRRS 2016, 0248
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Preis mit 0,00 Euro angegeben: Wertung oder Ausschluss?

VK Südbayern, Beschluss vom 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

1. Über die Rechtmäßigkeit der Vergabeentscheidung maßgebliche Vorfragen aus anderen Rechtsgebieten hat die Vergabekammer grundsätzlich im Nachprüfungsverfahren inzident zu entscheiden. Anders kann dies ausnahmsweise dann sein, wenn diese Fragen Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens sind und die Genehmigung im Falle des § 14 Abs. 5 ApoG) Wirksamkeitsvoraussetzung für den zu vergebenden Vertrag ist.*)

2. Der apothekenrechtliche Grundsatz der Versorgung aus einer Hand gem. § 14 Abs. 5 Satz 2 ApoG steht einer Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften entgegen.*)

3. Nach § 4 EG Abs. 1 VOL/A 2009 ist das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln und bekannt zu geben. Der Bieter muss den ungefähren Aufwand abschätzen können, um seinerseits die notwendigen Ressourcen beschaffen zu können.*)

4. Wird kein Preiswettwerb bei jedem Einzelabruf durchgeführt, ist für eine wirksame Rahmenvereinbarung, wie bei Abschluss eines jeden Vertrages, erforderlich, dass die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) festgelegt sind. Dazu gehört bei einem Lieferauftrag auch der Preis der zu liefernden Leistung.*)

5. Bleibt unklar, ob Preisangaben mit 0,00 Euro die Bedeutung haben "das Produkt wird für 0,00 Euro geliefert" oder "das Produkt wird nicht angeboten und gehört nicht zum Leistungsumfang", sind die entsprechenden Angebote nicht wertbar.*)




IBRRS 2015, 3079; VPRRS 2015, 0382
VergabeVergabe
Reinigungswerte sind als Richtwerte oder als Bandbreite bekannt zu machen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 18.05.2015 - VK 5/15

1. Beschreibt der Auftraggeber in einer bekannt gemachten Wertungsmatrix die beabsichtigten Vorgehensweise bei der Angebotswertung, kann er von dieser selbst gesetzten Vorgabe nachträglich nicht mehr abweichen.

2. Sollen bei der Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in irgendeiner Form Reinigungswerte bei der Angebotswertung Verwendung finden, sind den Bietern durch den Auftraggeber entweder Richtwerte oder eine Bandbreite als Mindestanforderung an die Eignung in der Vergabebekanntmachung anzugeben oder diese in der Vergabebekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zu benennen.

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IBRRS 2014, 3007; VPRRS 2014, 0653
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Wann ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.11.2014 - 15 Verg 6/14

1. Haben die Mitglieder einer Bietergemeinschaft (BIEGE) nur einen unerheblichen Marktanteil und werden sie erst durch das Eingehen der BIEGE in die Lage versetzt, ein Angebot abzugeben und am Wettbewerb teilzunehmen, ist die Bildung einer BIEGE vergaberechtlich nicht zu beanstanden.

2. An der Vereinbarkeit der Regelung in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB mit dem zugrunde liegenden Europarecht bestehen keine Zweifel.

3. Das Verbot der Vermischung von Zuschlags- und Eignungskriterien ist zwischenzeitlich so intensiv und wiederholt behandelt und thematisiert worden, dass sich ein durchschnittliches Unternehmen, das nicht völlig unerfahren auf dem maßgeblichen Markt ist und sich für einen größeren öffentlichen Auftrag interessiert, vor diesem Thema nicht verschließen kann. Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich der VOL/A-EG, weil in diesem Regelungswerk das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien besonders deutlich zu Tage tritt. Einen Verstoß gegen dieses Verbot muss der Bieter daher unverzüglich rügen.




IBRRS 2014, 2166; VPRRS 2014, 0474
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kein "mehr an Eignung"!

VK Bund, Beschluss vom 17.03.2014 - VK 1-12/14

1. Eine Eignungsanforderung ist unwirksam, wenn sie sich nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit aus der Bekanntmachung ergibt. Die Nichterfüllung unklarer Vorgaben darf einem Bieter nicht vorgehalten werden.

2. Die Eignung eines Bieters darf bei der Zuschlagsentscheidung keine Rolle spielen, ein "mehr an Eignung" darf der öffentliche Auftraggeber nicht berücksichtigen. Die Heranziehung von Eignungsanforderungen auf der vierten Wertungsstufe ist nur zulässig, wenn diese sich auf den konkreten Auftrag beziehen, indem z.B. das Konzept eines Bieters bewertet wird, wie er die ordnungsgemäße Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags gewährleisten will.

3. Das Verbot der Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien muss einem durchschnittlichen Bieter nicht ohne Anwendung juristischen Sachverstands ins Auge fallen, so dass mangels Erkennbarkeit keine Rügeobliegenheit besteht.




IBRRS 2013, 2566; VPRRS 2013, 0760
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.05.2013 - 11 Verg 6/13

1. Ein öffentlicher Auftraggeber darf keine Gewichtungsregeln oder Unterkriterien für die Zuschlagskriterien anwenden, die den Bietern nicht bekannt gemacht worden sind. Das gilt auch für im Nachhinein gebildete Unterkriterien und Detailforderungen.

2. Im Vergabeverfahren ist eine strikte Trennung zwischen sog. Eignungs- und sog. Wirtschaftlichkeitskriterien einzuhalten. Kriterien, die die Frage der Eignung betreffen, dürfen nicht als Zuschlagskriterien auf der vierten Wertungsstufe berücksichtigt werden.

3. Für die Abgrenzung, ob es sich bei den einzelnen Wertungskriterien um Eignungs- oder Zuschlagskriterien handelt, ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Kriterium in seinem Inhalt und wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts nach auf Angaben stützen soll, die nur für die angebotene Leistung Bedeutung erlangen oder zur Beurteilung der generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters dienen.




IBRRS 2013, 2518; VPRRS 2013, 0733
VergabeVergabe
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-1/2013

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1431; VPRRS 2013, 0410
VergabeVergabe
Auch nachträglich gebildete Unterkriterien sind bekannt zu machen!

VK Hessen, Beschluss vom 21.03.2013 - 69d-VK-01/2013

1. Auch wenn ein Nachprüfungsantrag zunächst unzulässig war, weil der Antragsteller die Rechtsverletzung, auf die er seinen Antrag ursprünglich gestützt hatte, nicht zuvor unverzüglich gerügt hatte, können neue Rügen in zulässiger Weise in das Nachprüfungsverfahren einbezogen werden, wenn die vermeintlichen Verstöße erst im Verlauf des Verfahrens bekannt geworden sind.

2. Das Informationsschreiben muss nicht die vollständigen Gründe des Vergabevermerks enthalten. Ein ausreichendes Maß an Auskunft ist schon dann gegeben, wenn sich das Informationsschreiben nicht auf den formelhaften Inhalt, der unterlegene Bieter habe nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, beschränkt, sondern vielmehr die von der Vergabestelle für die einzelnen Wertungskriterien erreichten Teilpunktzahlen benennt und im Übrigen die Mitteilung enthält, dass der für die Auftragserteilung vorgesehen Bieter die maximal zu erreichende Punktzahl erhalten habe.

3. Der Auftraggeber hat bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht gilt auch für Unterkriterien und zwar auch dann, wenn sie "im Nachhinein" aufgestellt oder verändert wurden.

4. Für die Abgrenzung zwischen vergaberechtlich zulässigen leistungsbezogenen Zuschlagskriterien und vergaberechtlich unzulässigen bieterbezogenen Zuschlagskriterien ist es maßgeblich, ob sich ein Wertungsaspekt in seinem wesentlichen Kern bzw. hinsichtlich seines Bewertungsschwerpunkts auf Angaben stützen soll, die nur für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, oder auf Angaben zu den generellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bieters.

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IBRRS 2013, 0754; VPRRS 2013, 0137
Mit Beitrag
VergabeVergabe
VOF: Keine projektbezogene Eignungskriterien als Zuschlagskriterien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

1. Als Zuschlagskriterien sind alle Kriterien ausgeschlossen, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dienen.

2. Zuschlagskriterien, die projektbezogene oder noch nicht im Rahmen der allgemeinen Eignungsprüfung "verbrauchte" Eignungskriterien heranziehen, sind unzulässig.

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VPRRS 2013, 0531
VergabeVergabe
Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!

VK Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2012 - VK 30/12

1. Die Rügeobliegenheit verlangt, dass jeder einzelne geltend gemachte Vergaberechtsverstoß, den der Antragsteller zum Gegenstand der Nachprüfung machen will, gerügt werden muss. Die Rüge muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung enthalten, damit der öffentliche Auftraggeber erkennen kann, um welchen Mangel es sich handelt und diesen abstellen kann.

2. Wird ein Zuschlagskriterium "Struktur des vorgeschlagenen Personaleinsatzes" den Bewerbern mit Übersendung der Bewerbungsbedingungen als Anlage der Aufforderung zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes zur Kenntnis gegeben worden und rügt ein Bieter diesen Umstand bis zur Abgabe seines indikativen Angebotes nicht, ist er nach Angebotsabgabe mit dieser Rüge präkludiert. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist auf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmeverfahren, in dem regelmäßig in der Bekanntmachung noch keine Frist zur Angebotsabgabe benannt ist, entsprechend anzuwenden.

3. Trifft der Auftraggeber seine Wertungsentscheidung in einer gemeinsamen Sitzung mit den durch ihn Beauftragten bzw. Sachverständigen der Vergabestelle, ist kein Grund ersichtlich, ihn im Hinblick auf die Eigenverantwortlichkeit der Vergabeentscheidung anders zu behandeln, als Auftraggeber, die sich (zulässigerweise) nachträglich die Entscheidung der Vergabestelle erkennbar zu eigen machen.

4. Ein Dokumentationsmangel allein bildet keinen Grund, das Vergabeverfahren zu beanstanden und den beabsichtigten Zuschlag zu untersagen. Dokumentationsmängel können allenfalls dann zum Erfolg des Nachprüfungsantrages führen, wenn gerade wegen dieser Mängel nicht auszuschließen ist, dass die Beanstandungen des Antragstellers begründet sind.

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