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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 579/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 0373; IMRRS 2010, 0241
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Gesetzliches Rauchverbot: Kein Mangel der Pachtsache!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 579/09

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5 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 146 OLG Koblenz - Gaststättenpacht: Wird eine Gaststätte durch ein Nichtraucherschutzgesetz mangelhaft?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2943; IMRRS 2016, 1738
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Änderung des Spielhallengesetzes ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

LG Hamburg, Urteil vom 26.02.2015 - 316 O 151/14

1. Steht ein befristeter Mietvertrag unter der Bedingung, dass "die erforderliche Genehmigung zum Betrieb von Spielstätten erteilt" wird, ist diese auflösende Bedingung nicht eindeutig.

2. Willenserklärungen können ausgelegt werden, wenn der Wortlaut nicht eindeutig ist. Der maßgebende Zeitpunkt für die Auslegung ist der Zeitpunkt der Abgabe bzw. des Zugangs der Willenserklärung (hier: Abschluss des Mietvertrages). Hier hätte statt einer Baugenehmigung auch eine sonstige behördliche Genehmigung oder Erlaubnis gemeint sein können. Gibt der Wortlaut keinen Aufschluss, sind die Begleitumstände mit einzubeziehen und auch die Interessenlage zu berücksichtigen. Da die Baugenehmigung erteilt wurde, ist die auflösende Bedingung nicht eingetreten.

3. Eine Gesetzesänderung, die den Spielbetrieb des Klägers zukünftig einschränkt, ist kein Mangel, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Behördliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen können nur dann ein Mangel sein, wenn die Nutzung der Mieträume bereits durch Einschreiten der zuständigen Behörde eingeschränkt ist.

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IBRRS 2011, 3290; IMRRS 2011, 2370
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete und Pacht - Gesetzliches Rauchverbot kein Mangel einer Gaststätte!

BGH, Urteil vom 13.07.2011 - XII ZR 189/09

a) Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar.*)

b) Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehen Raucherbereich einrichten kann.*)

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IBRRS 2010, 0373; IMRRS 2010, 0241
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Pachtrecht - Gesetzliches Rauchverbot: Kein Mangel der Pachtsache!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.11.2009 - 1 U 579/09

1. Auch ohne ausdrückliche Regelung kann die Auslegung des Pachtvertrags ergeben, dass die Nutzung einer Gaststätte auch für Raucher vertraglich geschuldet ist.*)

2. Beschränkungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz begründen allerdings keinen Mangel der Pachtsache; insoweit trägt der Pächter das Verwendungsrisiko.*)

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1 Nachricht gefunden
Terminhinweis: Mietminderung wegen Rauchverbots in Rheinland-Pfalz
(07.07.2011) Der XII. Senat des BGH verhandelt am 13.07.2011 die Frage, ob eine Mietminderung möglich ist, wenn der Vermieter Umbaumaßnahmen verweigert, die dazu dienen sollen, dass in der vermieteten Gaststätte nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots in Rheinland-Pfalz weiterhin geraucht werden kann.
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