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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 50/11


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IBRRS 2012, 3753; IMRRS 2012, 2708
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Außerordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeitsschäden?

OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012 - 1 U 50/11

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IMR 2013, 1069 OLG Köln - Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung bei Mangel der Mietsache (Wasserschaden)

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 3753; IMRRS 2012, 2708
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Außerordentliche Kündigung wegen Feuchtigkeitsschäden?

OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012 - 1 U 50/11

Eine außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB eines Gerwerberaummietvertrags über einen Fitness-Club wegen aufgetretener Feuchtigkeitsschäden ist unzulässig, wenn diese schnell mit geringen Mitteln beseitigt werden können. Erforderlich ist zudem die Einräumung einer angemessenen Frist zur Mangelbeseitigung für den Vermieter.

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2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

III. Erheblichkeit (BGB § 543 Rn. 96-97)

III. Fristbemessung (BGB § 543 Rn. 233-236)