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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 104/96


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IBRRS 2005, 1921; IMRRS 2005, 0979
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenentschädigung bei Befangenheit?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 U 104/96

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2 Beiträge gefunden
IMR 2006, 1089 OLG Frankfurt - Abwasserverband baut neuen Kanal: Haftung für Schäden an Nachbargebäude?
IBR 2006, 620 OLG Frankfurt - Totalschaden am Nachbarhaus durch Kanalbau: Wie hoch ist die Entschädigung?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2006, 2838; IMRRS 2006, 1954
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Kanalbau: Haftung und Entschädigung für Schäden an Häusern

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)

1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)

2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)

3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)




IBRRS 2005, 1921; IMRRS 2005, 0979
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenentschädigung bei Befangenheit?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 U 104/96

Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152).*)

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