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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvL 7/91

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13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 3140; IMRRS 2019, 1183; IVRRS 2019, 0470
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vermögen verhindert Berufung auf besondere Härte!

VGH Bayern, Urteil vom 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

Eine besondere Härte, die zu einer Genehmigung zur Begründung von Wohneigentum führen könnte, liegt nicht vor, wenn der Eigentümer über erhebliches Vermögen aus der Veräußerung von Grundbesitz verfügt.*)

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IBRRS 2016, 2038; IMRRS 2016, 1238
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein Kulturdenkmal?

BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12.16

Die Privatnützigkeit des Eigentums an einem Baudenkmal wird nahezu vollständig beseitigt, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (wie BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226, 243 = IBR 1999, 430). Es ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, dem Eigentümer eines Denkmals die Darlegungslast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen aufzubürden. Dies gilt auch für die praktische Möglichkeit einer Veräußerung.*)

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IBRRS 2016, 1960; IMRRS 2016, 1186
ImmobilienImmobilien
Mieter vor Wohnungsverlust geschützt: Keine Verdrängungsgefahr durch Begründung von Wohnungs- und Teileigentum!

VG München, Urteil vom 09.05.2016 - 8 K 14.3087

Eine Verdrängungsgefahr durch die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB i.V.m. § 5 DVWoR (GVBl. 2014 S. 39) ist nicht gegeben, wenn aufgrund verträglicher - auch für die Rechtsnachfolger bindenden - Verpflichtungen gesichert ist, dass für den Zeitraum der Geltung der Erhaltungssatzung und damit des Verbots nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB i. V. m. § 5 DVWoR oder darüber hinaus, Mieter des betroffenen Anwesens vor dem Verlust ihrer Wohnungen geschützt sind. Dies gilt umso mehr, als zusätzlich gesetzliche Regelungen - hier § 1 Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 (GVBl. 2015 S. 398) diesen Schutz noch intensivieren. Soweit die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum derartigen Schutzmechanismen unterworfen ist, kann von ihr auch keine Vorbildwirkung ausgehen, die eine Versagung der begehrten Genehmigung rechtfertigen könnte. Vielmehr verstößt die Versagung der Genehmigung in diesem Fall gegen das Übermaßverbot des Art. 15 Grundgesetz (GG).*)

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IBRRS 2012, 4308; IMRRS 2012, 3081
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verschärfte Verantwortlichkeit für Winterdienst verfassungsgemäß!

VerfGH Berlin, Beschluss vom 14.11.2012 - VerfGH 8/11

1. Die Übertragung des Winterdienstes auf die jeweiligen Eigentümer der an die öffentlichen Gehwege grenzenden Grundstücke als ordnungsrechtliche Pflicht, welche weitgehend der Straßenverkehrssicherungspflicht des Baulastträgers entspricht, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

2. Die Verantwortlichkeit des Anliegers für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes umfasst grundsätzlich nicht die Pflicht zur höchstpersönlichen Vornahme der notwendigen Arbeiten. Insoweit muss es genügen, wenn der Anlieger alles ihm im Einzelfall billigerweise Zumutbare getan und veranlasst hat, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst durch von ihm sorgfältig ausgewählte und angemessen überwachte Dritte sicherzustellen.

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IBRRS 2011, 4918; IMRRS 2011, 3580
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnrecht - Genehmigung zum Halten von Giftschlangen in einer Privatwohnung

VGH Hessen, Urteil vom 04.03.2010 - 8 A 265/09

Das in § 43a HSOG geregelte, unter Ausnahmevorbehalt gestellte repressive Verbot der nicht gewerbsmäßigen Haltung gefährlicher Tiere wild lebender Arten ist mit dem Grundgesetz und mit der Verfassung des Landes Hessen vereinbar.*)

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IBRRS 2009, 2657; IMRRS 2009, 1449
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gg. Nachbarbauten

BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 4 C 3.08

1. Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt.*)

2. Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals denkmalrechtlich genehmigt, können wegen der Tatbestandswirkung der Genehmigung Belange des Denkmalschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht beeinträchtigt sein.*)

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IBRRS 2008, 1328; IMRRS 2008, 0907
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Eintragung als Baudenkmal in die Denkmalliste

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2008 - 10 A 3666/06

Ein Gebäude, das die tatbestandlichen Voraussetzungen des Denkmalbegriffs erfüllt, ist als Baudenkmal in die Denkmalliste einzutragen. Der Umstand, dass bereits mehrere gleichartige oder ähnliche Objekte in die Denkmalliste eingetragen sind, ändert daran - abgesehen von seltenen Ausnahmefällen - nichts.*)

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IBRRS 2007, 2578; IMRRS 2007, 0900
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Löschung der Eintragung in der Denkmalliste

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2007 - 10 A 1544/05

1. § 3 Abs. 4 DSchG NRW ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Eigentümer eines Denkmals einen Rechtsanspruch auf die Löschung des Denkmals aus der Denkmalliste hat, wenn die Denkmaleigenschaft des eingetragenen Objekts entfallen ist.*)

2. Der Anspruch auf Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste ist auf Fälle beschränkt, in denen die Eintragungsvoraussetzungen nachträglich entfallen. Er stellt kein Instrument dar, die Unterschutzstellung selbst einer - erneuten - Prüfung zu unterziehen.*)

3. Die Löschung eines Denkmals aus der Denkmalliste kommt nicht in Betracht, wenn Beeinträchtigungen des Denkmals auf Verstößen gegen §§ 7, 9 DSchG NRW - Erhaltungspflicht des Eigentümers, Erlaubnispflichtigkeit von Veränderungen des Denkmals oder seiner engeren Umgebung - beruhen. In derartigen Fällen sind Anordnungen nach §§ 7 Abs. 2, 27 DSchG NRW zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vorrangig.*)

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IBRRS 2007, 0561; IMRRS 2007, 0314
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ImmobilienImmobilien
Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05

1. Die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal umfasst das Gebäude regelmäßig in seiner Gesamtheit. Sie ist nur ausnahmsweise auf Teile der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG NRW) zu beschränken.*)

2. Hat das Innere eines Wohngebäudes durch starke bauliche Veränderungen seine historische Aussagekraft verloren, so muss es von der Unterschutzstellung ausgenommen werden, um der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentümerinteressen Rechnung zu tragen.*)

3. Die Unterschutzstellung eines Hausgartens als Bestandteil eines Baudenkmals setzt das Bestehen einer denkmalwerten funktionellen Einheit zwischen Wohnhaus und Garten voraus.*)

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IBRRS 2006, 3837; IMRRS 2006, 2799
ImmobilienImmobilien
Genehmigung für Eingriff in ein Kulturdenkmal

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2006 - 2 L 39/04

1. § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA muss im Zusammenhang mit § 10 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 - 5 DenkmSchG gesehen werden.*)

2. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG-SA ist ein Eingriff in ein Kulturdenkmal zu genehmigen, wenn die unveränderte Erhaltung des Kulturdenkmals den Verpflichteten unzumutbar belastet. Dies ist der Fall, wenn für ein geschütztes Baudenkmal die ursprüngliche Nutzung in Folge geänderter Verhältnisse hinfällig wird und eine andere Verwendung, auf die der Eigentümer in zumutbarer Weise verwiesen werden könnte, sich nicht verwirklichen lässt.*)

3. Hält die Behörde die Erhaltung des Denkmals im öffentlichen Interesse gleichwohl für geboten, kann für den Eigentümer ein Anspruch auf Entschädigung nach § 19 Abs. 4 DenkmSchG-SA bestehen.*)

4. Hält der Eigentümer die Versagung einer Abbruchgenehmigung für wirtschaftlich unzumutbar, so muss er die Genehmigung im Verwaltungsrechtsweg erstreiten. Gründe der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit können nicht isoliert im Entschädigungsverfahren geltend gemacht werden.*)

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