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BGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2009, 26 | BGH - Anspruch auf Bürgschaftsurkunde trotz der Verjährung der Bürgschaftsforderung? |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2013 - 6 O 444/12
1. Die Ansprüche des Hauptschuldners und des Bürgen in Bezug auf die Herausgabe der Bürgschaft sind im Gleichlauf zu beurteilen. Der Bürgen kann daher die Herausgabe der Bürgschaft verlangen, wenn auch der Hauptschuldner die Sicherheit zurückfordern kann.
2. Eine Gewährleistungssicherheit sichert keine Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten.
VolltextBGH, Beschluss vom 07.10.2008 - XI ZB 24/07
1. Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - IV ZB 21/02, WM 2005, 394 f.; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05, WM 2007, 411, 414 Tz. 22).*)
2. Der Gläubiger einer verjährten Bürgschaftsforderung kann grundsätzlich nicht mehr die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde beanspruchen, wenn sich der Bürge auf die Verjährung berufen hat. Eine auf Herausgabe der wertlosen Bürgschaftsurkunde gerichtete Klage ist mangels schutzwürdigen Eigeninteresses des Gläubigers rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB).*)
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