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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 57/04


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 1714; IMRRS 2006, 1062
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

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14 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2049
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückzahlungsanspruch verjährt auch ohne Abnahme und Schlussrechnungsstellung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2016 - 22 U 176/14

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags (hier: durch Einbeziehung der VOB/B) Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sowie eine Restzahlung auf eine Schlussrechnung, muss der Auftragnehmer seine Leistungen abrechnen und einen etwaigen Überschuss an den Auftraggeber auszahlen.

2. Der Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers wegen zu viel geleisteter Abschlagszahlungen wird nach Fertigstellung der Leistung und Ablauf der in § 14 Abs. 3 VOB/B genannten Fristen fällig. Voraussetzungen sind weder die Abnahme der Leistungen noch die Stellung einer Schlussrechnung.

3. Der Anspruch des Auftraggebers auf Rückzahlung verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.

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IBRRS 2006, 1714; IMRRS 2006, 1062
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht - Kann Mieter Abschlagszahlungen voll zurückfordern?

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

Rechnet der Vermieter nicht fristgerecht über die Betriebskosten eines Abrechnungszeitraumes ab, so kann der Mieter, wenn das Mietverhältnis beendet ist, sogleich die vollständige Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen verlangen; er ist nicht gehalten, zuerst auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. In einem solchen Fall hindert auch die Rechtskraft eines der Klage des Mieters stattgebenden Urteils den Vermieter nicht daran, über die Betriebskosten nachträglich abzurechnen und eine etwaige Restforderung einzuklagen.*)

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