Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 458/02
BGH, Urteil vom 30.09.2004 - VII ZR 458/02
Es gibt für Ihre Suchanfrage 15 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06
Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.
VolltextBGH, Urteil vom 30.09.2004 - VII ZR 458/02
Der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV kann der Bürge nach Treu und Glauben nicht entgegenhalten, es fehle an einer entsprechenden Sicherungsabrede zwischen Erwerber und Bauträger, wenn der Bauträger Zahlungen entgegengenommen hat, die er nur bei Stellung einer solchen Bürgschaft hätte entgegennehmen dürfen.*)
Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert den Rückgewähranspruch nach einem Rücktritt vom Vertrag gemäß § 326 BGB. Ebenso ist ein entsprechender Rückzahlungsanspruch aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien des Erwerbervertrages gesichert, die zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem die Voraussetzungen des § 326 BGB vorliegen.*)
Zur Auslegung des Musters einer Freistellungserklärung der Bundesnotarkammer, die eine Wahlschuld und nicht eine Ersetzungsbefugnis vorsieht.*)
1 Leseranmerkung gefunden |
Abgrenzung zur Bürgschaft nach § 7 MaBV Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
|
2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 648a BGB Kündigung aus wichtigem Grund (Schmitz) |
§ 650v BGB Abschlagszahlungen (Pause/ Vogel) |
B. Zahlungsabwicklung nach §§ 3 und 7 MaBV |
IV. Sicherheitsleistung nach § 7 MaBV |