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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 278/19

4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2021, 292 OLG Rostock/BGH - Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 0945
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2019 - 4 U 32/19

1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.

2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.

3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.

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IBRRS 2021, 0944
BauvertragBauvertrag
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 U 32/19

1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.

2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.

3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.

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