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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 242/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 3430
BauvertragBauvertrag
Mängelanspruch abgetreten: Beseitigung nur gegen Abtretungsurkunde?

BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11


7 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2012, 698 OLG Stuttgart/BGH - Vergütung vollständig gezahlt: Leistung dadurch abgenommen?
IBR 2012, 643 OLG Stuttgart/BGH - Kündigung wegen Mängeln: Welche Kosten muss der Auftragnehmer (in welcher Höhe) erstatten?
IBR 2012, 638 BGH - Mängelansprüche abgetreten: Muss das Original der Abtretungsurkunde vorgelegt werden?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3430
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelanspruch abgetreten: Beseitigung nur gegen Abtretungsurkunde?

BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11

Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.*)




IBRRS 2012, 3613
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Liegt in der Zahlung zugleich die konkludente Abnahme der Leistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.11.2011 - 10 U 66/10

1. Einer Zahlung wohnt in der Regel nur dann eine stillschweigende Abnahmeerklärung inne, wenn der Besteller zuvor die Gelegenheit hatte, das Werk auf seine vollständige und vertragsgerechte Herstellung zu untersuchen. Ohne die Möglichkeit einer Prüfung des Werks durch den Besteller kann der Auftragnehmer redlicherweise nicht erwarten, dass sein Werk mit der Zahlung abgenommen sein soll (Abgrenzung Senat, Urteil vom 21.04.2009 - 10 U 9/09, IBR 2010, 381).*)

2. Für eine Aushändigung der Abtretungsurkunde im Sinn des § 410 BGB genügt die Aushändigung eines Telefax der Abtretungsurkunde, wenn die Echtheit der vorgelegten Fotokopie bzw. des Telefax nicht angezweifelt wird (nachgehend BGH, Urteil vom 23.08.2012 - VII ZR 242/11, ibr-online).*)

3. Beim Anspruch auf Erstattung von Mangelbeseitigungskosten trägt der Besteller die Darlegungs- und Beweislast dafür, welche Leistungen nach der Kündigung ausgeführt wurden und wie hoch die mangelbedingten Mehrkosten sind.*)

4. Hat der Auftraggeber keinen Anlass, dem Gutachten eines Sachverständigen zu misstrauen, kann er die von ihm vorgeschlagene Mängelbeseitigung durchführen und deren Kosten geltend machen. Der Besteller kann nicht auf die niedrigere Kostenschätzung eines Sachverständigen verwiesen werden, wenn tatsächlich höhere Aufwendungen erforderlich waren.*)

5. Der Kostenerstattungsanspruch umfasst Aufwendungen für vertraglich vom Unternehmer nicht geschuldete Leistungen nicht, soweit der geschuldete Erfolg mit den vom Unternehmer vorgesehenen Materialien und der vorgesehenen Konstruktion erreicht werden kann.*)





1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch