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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 447/00


Bester Treffer:
IBRRS 2002, 0085; IMRRS 2002, 0031
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00

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15 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2002, 136 BGH - Unfertiger Hausanschluss: Verkehrssicherungspflicht eines Wasserversorgungsunternehmens

1 Aufsatz gefunden
Bauprodukte und technische Normen - Rechtliche Anforderungen und technische Regelungen
(Michael Winkelmüller)
Dokument öffnen IBR 2011, 1004

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1770
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 06.08.2015 - 13 U 577/12

1. Wird der Architekt mit der Planung eines Parkhauses beauftragt, ist seine Leistung mangelhaft, wenn das Parkhaus aufgrund des von ihm zur Ausführung vorgesehenen Betons nicht tausalz- und frostbeständig ist.

2. Sind zu Beginn der Planungszeit zahlreiche Publikationen bekannt, die auf die speziellen Anforderungen des zu planenden Bauwerks und die Auswahl des Betons eingehen, können konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zum Zeitpunkt der Planung relevante DIN-Norm hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt.

3. Kommt es zu einem planungsbedingten Baumangel, haftet für diesen Mangel - neben dem Architekten - auch der Auftragnehmer. Der Auftraggeber muss sich jedoch das Planungsverschulden "seines" Architekten anspruchsmindernd zurechnen lassen.

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IBRRS 2010, 0901
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Nachrüstungspflicht bei Verschärfung der DIN-Normen

BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 223/09

Zur Frage einer Nachrüstungspflicht des Verkehrssicherungspflichtigen für bestehende technische Anlagen (hier: halbautomatische Glastüre als Zugang zu einem Geldautomaten einer Bank) im Falle einer Verschärfung von DIN-Normen.*)

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IBRRS 2008, 2935
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark

BGH, Urteil vom 09.09.2008 - VI ZR 279/06

Zur Verkehrssicherungspflicht bei Fahrten mit einem Quad in einem Erlebnispark.*)

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IBRRS 2008, 1982
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Anforderungen bei einer Trampolinanlage

BGH, Urteil vom 03.06.2008 - VI ZR 223/07

Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei einer Trampolinanlage.*)

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IBRRS 2007, 3382
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Heuwagen unter einer Brücke: Keine Haftung bei Brand

BGH, Urteil vom 06.02.2007 - VI ZR 274/05

Voraussetzung für die Annahme einer Verkehrssicherungspflicht ist, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern anderer ergibt (hier: Schaden an einer Brücke durch Brand von unter der Brücke abgestellten, mit Heu beladenen Wagen).*)

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IBRRS 2006, 1795; IMRRS 2006, 1118
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Vermieter muss kein Sicherheitsglas nachrüsten

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - VI ZR 189/05

Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten lässt.*)

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IBRRS 2006, 0461
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Erkundigungspflicht nach Leitungen vor Beginn der Grabungsarbeiten?

BGH, Urteil vom 20.12.2005 - VI ZR 33/05

Eine Erkundigungspflicht eines Bauunternehmers nach dem Verlauf von Versorgungsleitungen bei den örtlichen Energieversorgungsträgern vor Grabungsarbeiten auf einem dem Privatgebrauch dienenden Grundstück besteht nur dann, wenn es konkrete Anhaltspunkte für unterirdisch verlegte Versorgungsleitungen auf dem betreffenden Grundstück gibt.*)

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IBRRS 2004, 0697
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht bei einer Wasserrutsche

BGH, Urteil vom 03.02.2004 - VI ZR 95/03

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei einer Wasserrutsche (Röhrenrutsche) in einem Schwimmbad.*)

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IBRRS 2004, 2308
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Wassereinbruch in Keller: Schieber nicht geschlossen

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2002 - 14 U 33/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 0085; IMRRS 2002, 0031
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00

a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.

b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.

c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Bauherr als Bauerrichter ( Rn. 246-247)


2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

a) Wirkweise der DIN-Normen im Recht. ( Rn. 11)