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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 411/97
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1999, 264 | BGH - DIN-Grenzen bei Sprengung beachtet - trotzdem Schadensersatz? |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 217/09
Der Bauunternehmer haftet bei Schäden am Nachbargrundstück nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.
VolltextBGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 20.11.1998 - V ZR 411/97
Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen
Sprengungsbedingte Erschütterungen, die einen erheblichen Sachschaden an einem Gebäude des beeinträchtigten Grundstücks verursacht haben, sind auch dann wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB, wenn die Grenzwerte für Schwingungsgeschwindigkeiten eingehalten oder sogar unterschritten worden sind.
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