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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 178/08


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IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
SiGeKo-Kosten können nicht umgelegt werden!

LG Bochum, Urteil vom 04.10.2021 - 2 O 80/21

1. Die Vereinbarung einer Umlage i.H.v. 0,5% hinsichtlich der Bestellung eines SiGe-Koordinators gemäß Baustellen-Verordnung ist gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

2. Eine Klausel, die Umlagen in jedem Fall und unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistungen vorsieht (hier 0,35% für sanitäre Anlagen, Baustrom und -wasser), benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist gem. § 307 BGB unwirksam.




IBRRS 2009, 3822; IMRRS 2009, 2093
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwerfliche Gesinnung: Beweisführung bei wucherähnlichem Geschäft

BGH, Urteil vom 09.10.2009 - V ZR 178/08

Die tatsächliche Vermutung, nach der von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen ist, erleichtert der davon nachteilig betroffenen Partei zwar die Darlegung und die Beweisführung für das Vorliegen des subjektiven Merkmals eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts, befreit sie aber nicht von ihrer Behauptungslast.*)

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