Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 10/90


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0069
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - IX ZR 10/90

Dokument öffnen Volltext

3 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1990, 745 BGH - Wann darf der Notar den Kaufpreis an den Bauträger auszahlen?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0019
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Wie ist ein aufgehobener Werklieferungsvertrag abzurechnen?

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2018 - 6 U 25/15

1. Ein Vertrag über die Lieferung einer automatisierten Fertigungsanlage, die an die individuellen Erfordernisse des Nutzers angepasst werden muss, ist ein Werklieferungsvertrag, auf den die werkvertraglichen Vorschriften der §§ 642, 643 und 645 BGB Anwendung finden.

2. Ein Werklieferungsvertrag gilt als aufgehoben, wenn bei der Herstellung eines Werks eine Handlung des Bestellers erforderlich ist, dieser in Annahmeverzug gerät und der Unternehmer dem Besteller zur Nachholung der Handlung erfolglos eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird.

3. Nach Aufhebung des Werklieferungsvertrags ist der Vergütungsanspruch des Unternehmers nach den Grundsätzen vorzunehmen, die für den Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen nach einem gekündigten Werkvertrag gelten. Das erfordert eine Darlegung der erbrachten Leistungen und ihre Abgrenzung vom nicht ausgeführten Teil.

4. Haben die Parteien eines Werklieferungsvertrags eine Pauschalvergütung vereinbart, ist die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zum Wert der geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

5. Hat der Unternehmer das geschuldete Werk nahezu vollständig fertig gestellt, kann der Wert der erbrachten Leistungen in vereinfachter Weise auch ohne Abrechnung ermittelt werden. In einem solchen Fall ist es vertretbar, vom Pauschalpreis auszugehen und davon den Wert der nicht geleisteten Arbeiten abzusetzen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.07.1990 - IX ZR 10/90

Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages

Erhält ein Notar, der die Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages übernommen hat, eine fällige Kaufpreisrate mit der Weisung, sie nicht vertragsgemäß an den Verkäufer auszuzahlen, und lehnt er einen hierin liegenden, von ihm erkannten weiteren Treuhandauftrag des Käufers ab, so darf er das so empfangene Geld nicht an den Verkäufer auskehren.

Dokument öffnen Volltext