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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 146/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0648
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 30.03.1998 - II ZR 146/96

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4506; IMRRS 2010, 3301
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nichtigkeit des Bauträgervertrags bei Verstoß gegen MaBV

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 36/08

1. Zu den aus Abschlagszahlungen als Bereicherungsgegenstand gezogenen Nutzungen im Sinne von § 818 Abs. 1 BGB gehören auch die Zinsersparnisse, die der Bauträger dadurch hatte, dass er mit dem verbotswidrig (entgegen MaBV) erhaltenen Geld seine Bankverbindlichkeiten zurückgezahlt hat.

2. Eine Haftung wegen Vermögensvermischung kommt nur in Betracht, wenn die Abgrenzung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen durch eine undurchsichtige Buchführung oder auf andere Weise verschleiert worden ist und deshalb die Kapitalerhaltungsvorschriften, deren Einhaltung ein unverzichtbarer Ausgleich für die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG) ist, nicht funktionieren kann.

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IBRRS 2000, 0648
Mit Beitrag
Handels- und GesellschaftsrechtHandels- und Gesellschaftsrecht

BGH, Urteil vom 30.03.1998 - II ZR 146/96

a) Der Verwalter im Konkurs einer GmbH ist nicht berechtigt, einen Quoten- oder sonstigen Schaden der Neugläubiger wegen schuldhaft verspäteter Stellung des Konkursantrages gegen den Geschäftsführer der GmbH geltend zu machen (Ergänzung zu BGHZ 126, 181).

b) Zur Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger bei einem Zusammentreffen mit sonstigen Ansprüchen der GmbH gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer.

c) Bei der Ermittlung der fiktiven (und der realen) Quote der Altgläubiger darf nur die zu ihrer Befriedigung zur Verfügung stehende "freie" Masse berücksichtigt werden.

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