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IBRRS 2017, 2046
BauprodukteBauprodukte
Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2017 - 6 U 23/16

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IBR 2017, 499 OLG Frankfurt - Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung!

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IBRRS 2017, 2046
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BauprodukteBauprodukte
Fußbodenheizmatten bedürfen der CE-Kennzeichnung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.03.2017 - 6 U 23/16

Fußbodenheizmatten, die zum Einbau in eine Fußbodenkonstruktion bestimmt sind, bedürfen der CE-Kennzeichnung; dies gilt - auch für die bis zum 19.04.2016 geltende Rechtslage - selbst dann, wenn die Matte nach der Bedienungsanleitung durch einen Elektriker an das Stromnetz angeschlossen werden soll. Angebot und Vertrieb einer solchen Matte ohne CE-Kennzeichnung begründen den Vorwurf unlauteren Verhaltens nach § 3a UWG.*)

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