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OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2009 - 10 U 239/07
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2011, 1392 | OLG Stuttgart/BGH - Beschichtung von Stahlbehältern: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung? |
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OLG Stuttgart, Urteil vom 20.05.2009 - 10 U 239/07
1. Das Beschichten von Behältern ist eine Arbeit "bei Bauwerken", wenn die Behälter von ihrer Größe und ihrem Gewicht her so beschaffen sind, dass eine Trennung vom Grundstück nur mit einem größeren Aufwand möglich ist. Etwaige Mängelansprüche verjähren deshalb in fünf Jahren.
2. Auch Unternehmen werden als Auftraggeber durch eine Verkürzung der mit der Abnahme beginnenden fünfjährigen Gewährleistungsfrist für Arbeiten bei Bauwerken entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, so dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers nicht wirksam verkürzt werden kann.
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